Leserbrief aus Imst
Skandalöser Freispruch beim Tierquälerprozess

Reinhard Margreiter aus Imst übt in einem Leserbrief scharfe Kritik am Umgang der Justiz mit dem Fall. | Foto: MeinBezirk
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Der Freispruch im Fall des Katers Schmotzer sorgt weiterhin für Diskussionen. MeinBezirk berichtete. Die Redaktion hat dazu einen Leserbrief von Reinhard Margreiter aus Imst erreicht. Darin übt er deutliche Kritik am Urteil des Landesgerichts Innsbruck und am anschließenden Umgang der Justiz mit der öffentlichen Kritik.

IMST. Der folgende Text wird mit Zustimmung des Verfassers veröffentlicht und gibt dessen persönliche Meinung zum Fall und zum Urteil wieder.

Leserbrief von Reinhard Margreiter

Manchmal wird bei Gericht souverän über jede Evidenz hinweggegangen. Da findet sich im Netz ein brutales Tierquälervideo, das vier Täter aus dem Tiroler Unterland freiwillig hineingestellt haben. Mit Bolzenschussgerät, Schaufel und Messer quälen sie eine Katze zu Tode. Angeblich – das fällt ihnen aber erst bei der Gerichtsverhandlung ein – aus „Mitleid“, weil sie das „bereits verletzte“ Tier von seinen Leiden „erlösen“ wollten.

Handelt es sich also um vier Samariter? Um Leute, die seit Kindertagen schon immer Veterinär werden wollten? Das angebliche Leiden der Katze behandeln sie, indem sie ihr noch weitaus größere Leiden zufügen. Freilich, die vier Burschen hätten die Katze auch zu einem Tierarzt bringen können (laut Gesetz der einzig Befugte, der eine Tötung durchführen darf).

Im Video erklingt frohes Gelächter – offenbar macht das „Erlösen“ also Spaß. Und: Einem Zeugen wird gedroht, ihn zu verprügeln, sollte er die Polizei verständigen. Doch sie selbst sorgen mit ihrem Video dafür, dass die Sache publik wird und es am 4. August am Tiroler Landesgericht zur Verhandlung kommt. Seltsamerweise aber hinter verschlossenen Türen. Und mit dem Ergebnis: Freispruch.

Auf hoher See und bei Gericht ist alles möglich. Dieser Satz scheint sich wieder einmal zu bestätigen. Der Verdacht drängt sich auf, dass jemand – wer auch immer – seine schützende Hand über die Täter hält. Denn der Prozess, soweit man ihn rekonstruieren kann, strotzt vor Merkwürdigkeiten.

Erst mal wird die Öffentlichkeit mit fadenscheiniger Begründung ausgeschlossen. Die Zeugenbedrohung wird vorab mit einer Diversion erledigt und somit aus dem Prozess ausgeklammert. Das Gericht „glaubt“ den Schutzbehauptungen der Angeklagten. Der Gutachter vertritt die Meinung, das malträtierte Tier habe vielleicht gar keine Schmerzen mehr empfunden.

Die Richterin spricht die Täter frei und der Staatsanwalt – obwohl Staatsanwälte sonst nichts lieber tun, als gegen Freispruch oder angeblich zu niedriges Strafausmaß zu berufen – verzichtet auf eine Berufung, schöpft also die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nicht aus.

Kein Wunder, dass in den sozialen Medien ein Shitstorm losbricht – begleitet von ungustiösem Beiwerk, wie bei Shitstorms üblich. Da werden auch makabre Ansichten gepostet, etwa: Täter und Richterin sollten selbst mit einer Schaufel erschlagen werden.

Hier handelt es sich um starken Tobak. Man könnte da eine feinere Klinge verwenden und zum Beispiel sagen: Wenn sich Täter und Richterin, Gutachter und Staatsanwalt vorstellten, sie selbst erlebten in gleicher Weise eine Quälerei wie besagte Katze, dann wäre das für sie vielleicht ein Anlass zur Besinnung.

Freilich, ein Kritiker, der verbal aufs allzu Brachiale setzt, macht sich schnell strafbar, auch wenn er sich, wie zugunsten des eben zitierten Posters anzunehmen ist, bloß metaphorisch ausdrücken wollte.

Nun, wie reagiert in dieser Situation die Justiz? Am 11. August beruft der Präsident des Innsbrucker Oberlandesgerichts, Klaus Dieter Gosch, eine Pressekonferenz ein und erklärt: „Selbstverständlich“ dürfe man ein Urteil kritisieren, das helfe sogar der Justiz bei ihrer stets notwendigen Selbstreflexion.

Man werde aber – und jetzt kommt’s – unnachsichtig gegen alle Hassposter vorgehen und sie streng bestrafen.

Was der Oberlandesgerichtspräsident mitteilt, lässt, wie ich finde, zu wünschen übrig. Zwar äußert er Verständnis für die allgemeine Empörung, lässt aber offen, ob die oberen Ränge der Justiz überhaupt an einer Aufklärung der Umstände des Tierquälerprozesses interessiert sind. Kein Hinweis auf diesbezügliche Pläne. Stattdessen Konzentration auf die strenge Ahndung sämtlicher inkriminierbarer Postings.

Was stört, ist die Schwerpunktsetzung. Sie verrät eine Schieflage. Wurde doch der österreichischen Justiz schon mehrfach vorgeworfen, dass sie eher versucht, Kritiker und Aufdecker mundtot zu machen, als die Inhalte der vorgebrachten Kritik zu prüfen. Beispiele: die Causen Ibiza und Pilnacek.

Wenn die Justiz wirklich, wie der Oberlandesgerichtspräsident behauptet, über ihr Tun ständig reflektiert, dann haben diese Reflexionen bislang zu keinen sonderlichen Konsequenzen geführt. Die Selbstreinigungskraft der Institution macht einen nur bescheidenen Eindruck.

Es wäre zu wünschen, dass unsere Rechtspfleger nicht allein auf Hasspostings, sondern in gleicher Weise auch auf sachlich fundierte Kritik reagieren und – vor allem – den eigenen Stall in Ordnung halten würden. Mit unverbindlichen Lippenbekenntnissen ist es nicht getan.

Das hieße konkret: den Tierquälerprozess ohne Rücksicht zu durchleuchten und aufzuarbeiten, und zwar öffentlich und transparent. Eben dies fordern sowohl der Wiener Tierschutzverein wie auch die Berufsvereinigung der österreichischen Tierärzte.

Wenn von deren Seite der Freispruch als absurd und nicht nachvollziehbar bezeichnet wird, handelt es sich jedenfalls um eine Expertise. Man fragt sich, warum in Innsbruck ein Gutachter bestellt wurde, der offenbar nur über mangelnde Qualifikation verfügt und, was das Schmerzempfinden bei Tieren betrifft, die diesbezüglich aktuellen Ergebnisse der Biowissenschaften noch nicht zur Kenntnis genommen hat.

Reinhard Margreiter, Imst

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