Obsteig
Geflügelfarm ist endgültig gestorben

Der Bauwerber hatte mit den Arbeiten bereits begonnen. | Foto: privat
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Die Widmung für den geplanten Geflügelstall im Obsteiger Weiler Wald wurde vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erkannt. 

OBSTEIG. Der jahrelange Rechtsstreit der Anrainer gegen einen geplanten Geflügelstall im Landschaftsschutzgebiet von Wald hat nun ein Ende: Nach dem Antrag des Landesverwaltungsgerichtshofs liegt nun das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vor, der die Widmung des Gemeinderats vom Juni 2021 als rechtswidrig erkennt.

Laut Widmung hätten auf der geplanten Geflügelfarm bis zu rund 4.000 Puten untergebracht werden können. | Foto: Kurt Stengg
  • Laut Widmung hätten auf der geplanten Geflügelfarm bis zu rund 4.000 Puten untergebracht werden können.
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Unmittelbare Nachbarn des geplanten Betriebs hatten damals Beschwerde eingelegt, woraufhin das Landesverwaltungsgericht (LVwG) einen Antrag auf Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte. Die Flächenwidmung sei auf der Grundlage "mangelhafter Grundlagenforschung" erfolgt, so die Kritik des LVwG. "Dem Gemeinderat der Gemeinde Obsteig lagen bei Erlassung der gegenständlichen Flächenwidmungsänderung keine ausreichenden Entscheidungsgrundlagen ... vor", so der LVwG. Bemängelt wird unter anderem, dass sich der Gemeinderat auf "Gutachten bzw. Stellungnahmen stützte, welche von unzutreffenden Gegebenheiten ausgingen".

Grundlagen nicht ausreichend geprüft

So heißt es im Urteil, dass dem Gemeinderat im Zuge der Widmung " keine ausreichenden Entscheidungsgrundlagen" bezüglich "Vermeidung von Nutzungskonflikten; Wasserversorgung; Schutz des Landschaftsbildes; Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und Landschaftsteile; verkehrsmäßige Erschließung" vorgelegen seien. Außerdem habe der Gemeinderat "nicht berücksichtigt, dass auf der Sonderfläche sämtliche auf Grund des Widmungswortlautes zulässigen Vorhaben umgesetzt
werden könnten."

Konkret hätte der Gemeinderat nämlich davon ausgehen müssen, dass alle Vorhaben entsprechend der Widmung umgesetzt werden könnten. Sprich, dass der Betreiber tatsächlich rund 4.000 Puten im geplanten Geflügelstall unterbringt, anstelle der in den meisten Gutachten genannten 800 Stück. Außerdem sei vom Baubezirksamt Imst, Abteilung
Wasserwirtschaft die Wasserversorgung für die Widmungsfläche nicht berücksichtigt worden. Der VGH kommt daher zum Schluss: "Die angefochtene Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obsteig ist sohin schon mangels einer hinreichenden Grundlagenforschung mit Gesetzwidrigkeit belastet. Bei diesem Ergebnis muss auf die weiteren Bedenken des antragstellenden Gerichtes nicht mehr eingegangen werden."

In unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet sollte ein Geflügelhof entstehen. | Foto: privat
  • In unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet sollte ein Geflügelhof entstehen.
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Von Seiten der Anrainer zeigt man sich zufrieden mit dem Urteil, hofft aber weiters darauf, dass auch gegen den ersten, bereits bestehenden Standort des Geflügelbauern vorgegangen wird: "Wir sind sehr erleichtert und hoffen, dass sich auch die Situation in der Weilermitte bald verbessert. Weil wir haben dort nach wie vor eine unerträgliche Situation mit der Keimbelastung, den Ausdünstungen und sogar mit Verwesungsgestank der 4. bis 5.000 Hühner. Vor über zwei Jahren war diesbezüglich die letzte Verhandlung im Zivilprozess, auf dessen Ausgang und das Ergebnis des Geruchsgutachtens, das längst überfällig ist, wir jetzt sehnsüchtig warten", so einer der unmittelbaren Anrainer.

Der Bauherr, der bereits vor Monaten "auf eigenem Risiko" mit den Bauarbeiten begonnen hatte, wird wohl nun die Betonfundamente wieder abtragen lassen müssen. "Wir haben heute das Urteil zugestellt bekommen und werden das jetzt analysieren. Vermutlich werden wir ein baupolizeiliches Verfahren einleiten. Es läuft also auf einen Abbruchbescheid hinaus", erklärt Standortbürgermeister Erich Mirth die weiteren Schritte. Die Gemeinde könnte aber auch die Widmung noch einmal ordnungsgemäß beschließen, zeigt Bezirkshauptfrau Eva Loidhold eine weitere Möglichkeit auf. 

Markus Sint, von der Liste Fritz, der das Urteil als "politische Watschn für die Vorgangsweise im Gemeinderat in Obsteig und für die schwarz-rote Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörde" bezeichnet, sieht dagegen für den Bauwerber eine andere Möglichkeit: So biete sich "jetzt die wirkliche Chance für Gemeinderat und Landesregierung, den Geflügelmastbetrieb an einem anderen, passenderen Ort anzusiedeln.“

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