Diözese
Erstkommunion und Firmungen bis 29. Mai abgesagt

Generalvikar Florian Huber informiert über die Maßnahmen der Diözese Innsbruck | Foto: dibk
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INNSBRUCK. Die Diözese Innsbruck informiert über die Maßnahmen in der Corona-Krise. Betroffen davon sind unter anderem auch die Erstkommunion und Firmung, aber auch Taufen und Trauungen.

Erstkommunion und Firmung

Alle behördlichen Beschränkungen gelten derzeit bis zum 13. April, die diözesane Regelung hinsichtlich der Absage von Veranstaltungen und Treffen bis zum 20. April. Diese Termine bleiben in Kraft bis es neue Vorgaben von Regierungsseite gibt. Für die Feiern von Erstkommunionen und Firmungen wird diözesan festgelegt, dass diese bis zum 29. Mai 2020 abgesagt sind, wobei eine weitere Verlängerung dieser Frist nicht auszuschließen ist. Neue Termine sollen von den Verantwortlichen in den Pfarren erst festgelegt werden, wenn die Dauer der behördlichen Maßnahmen geklärt ist. Sie sind mit allen Beteiligten (Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pfarren, etc.) gut abzusprechen.

Taufe und Trauung

Früheste Termine für die Feier von Taufen und kirchlichen Trauungen sind im Juni denkbar, immer unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Vorgaben dies erlauben. Falls keine Verschiebung möglich ist, können die Feiern im kleinsten Familienkreis stattfinden, d. h. jeweils mit maximal fünf TeilnehmerInnen (Trauung: das Brautpaar, zwei Trauzeugen, Priester oder Diakon; Taufe: Taufspender, Täufling, Eltern und Patin/Pate).

Foto: dibk

Segnung von Palmzweigen und Osterspeisen

Für viele Gläubige sind die Segnung der Palmzweige und der Osterspeisen von besonderer Bedeutung. Daher soll die Feier dieser Segnungen im privaten bzw. familiären Bereich gefördert werden. Anleitungen dazu sind unter www.dibk.at/gottesdienst bei den jeweiligen Tagesgottesdiensten zu finden.

Begräbnisse

Begräbnisse dürfen weiterhin nur im engsten Familienkreis am Friedhof stattfinden. Priester, Diakone und Begräbnisleiter/innen mögen auf ihren eigenen Schutz und auf den Schutz der anwesenden Personen achten, u. a. durch die Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes.
Neue Fragen ergeben sich rund um das von einigen Bestattern angebotene Live-Streaming von Begräbnissen. Wir verweisen dazu auf die aktualisierte Zusammenfassung der Maßnahmen für Begräbnisse, die unter www.dibk.at/todesfall zum Download bereitsteht.

Krankenkommunion

Die Österreichische Bischofskonferenz hat am 19. März beschlossen, dass die Krankenkommunion derzeit grundsätzlich nicht nach Hause gebracht wird. Die einzige Ausnahme dafür ist das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion). Die Diözese Innsbruck hat diese Entscheidung der Bischofskonferenz an alle Pfarren weitergeleitet.

Messintentionen

Hinsichtlich bereits bestellter und terminisierter Messintentionen gilt: Wenn wieder öffentliche Gottesdienstfeiern möglich sind, sind vor Ort angemessene Lösungen zu suchen. Die derzeit aufgeschobenen Requien sind jedenfalls zu feiern. Ein Termin ist mit den Hinterbliebenen zu vereinbaren.

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