"Abschleppen ist nur das letzte Mittel"
Temporäre Halteverbote als "Falle" für Anrainer? MÜG-Chef Elmar Rizzoli klärt über Rechtslage auf.
Baustellen und Veranstaltungen sind in Innsbruck wahrlich keine Seltenheit. Immer wieder ist es dafür notwendig, in einzelnen Straßenzügen kurzfristig temporäre Park- und Halteverbote zu erlassen. Doch was passiert, wenn man als Inhaber einer Anwohnerparkkarte sein Fahrzeug in einem solchen Bereich vermeintlich regelkonform abgestellt hat und dann auf Urlaub fährt? Wird der Pkw abgeschleppt? Wer muss die Kosten dafür tragen?
"Wenn zum Zeitpunkt, als das Fahrzeug abgestellt wurde, kein Parkverbot ausgeschildert war, besteht keine Gefahr", informiert Elmar Rizzoli, Amtsleiter für Allgemeine Sicherheit der Stadt Innsbruck. In der Praxis sei es so, dass beim Aufstellen der entsprechenden Schilder die Autonummern aller Fahrzeuge notiert werden, die im betroffenen Bereich parken. Für die Halter dieser Autos besteht – was Strafen- oder Abschleppkosten betrifft – keine Gefahr.
Abschleppen ist letztes Mittel
Wenn die Fahrzeuge zwischenzeitlich allerdings bewegt werden, gilt natürlich das Halteverbot zum ausgeschriebenen Zeitraum. "Abschleppen ist aber ohnehin das letzte Mittel. Zu dieser Maßnahme greifen wir nur, wenn es absolut notwendig ist", betont Rizzoli. Wer seinen Pkw nach dem Urlaub dennoch nicht an gewohnter Stelle vorfindet, sollte sich bei der zuständigen Polizeiinspektion informieren, ob er eventuell entfernt werden musste.
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