Ein Sportplatz ist kein Klohäuschen

Bereits bei der "Bürgerinformation" machte die Stadtregierung klar, das Flutlicht mit allen Mittel umsetzen zu wollen.
2Bilder
  • Bereits bei der "Bürgerinformation" machte die Stadtregierung klar, das Flutlicht mit allen Mittel umsetzen zu wollen.
  • hochgeladen von Stephan Gstraunthaler

Gericht verhängt Baustopp für neuen Sportplatz. Genehmigung im Schnellverfahren war illegal.

Die Tragweite des Urteils ist der Stadtregierung offenbar gar nicht bewusst. In einer lapidaren Presseerklärung taten Bgm. Christine Oppitz-Plörer und Vizebgm. Christoph Kaufmann die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes gar als kleine Verzögerung ab. Tatsächlich wurde aber ein Baustopp verhängt, da die Stadt rechtswidrig eine Genehmigung erteilt hatte.

Schnell drüberfahren

Offensichtlich war es die Intention der Stadtführung, die Gegner des Baus einer Flutlichtanlage am Sportplatz Reichenau im Schnellverfahren kalt zu stellen. Aufgrund der heftigen Proteste entschied man sich daher, für den Um- und Zubau eine temporäre Baugenehmigung zu erlassen. Derartige Genehmigungen werden beispielsweise erteilt, wenn für ein Zeltfest eine Reihe von mobilen Toilettenhäuschen aufgestellt werden müssen – aber sicher nicht für ein Bauvorhaben dieser Größe, wie das Gericht vergangene Woche unmissverständlich feststellte.

Heftige Kritik an der Stadt

Nach dem Urteil brach ein Sturm der Entrüstung über das Vorgehen der Stadt los. Am deutlichsten brachte es der ehemalige Vizebürgermeister Eugen Sprenger – selbst betroffener Anrainer – auf den Punkt. "Für eine Stadt wie Innsbruck, die in dieser Hinsicht eine Vorbildwirkung haben sollte, ist ein derartiges Vorgehen unwürdig und inakzeptabel. Es handelt sich hier um einen klaren Missbrauch der Bauordnung und eine Verhöhnung des Rechtsstaates", betont Sprenger.

Kein Parteienstatus

Das "Praktische" an der gewählten Vorgangsweise war aus Sicht der Stadt wohl, dass Anrainer bei der Vergabe einer temporären Baubewilligung kaum Mitspracherechte oder Parteienstellung haben. Daher konnte die Genehmigung erteilt werden, ohne auf die Bedenken eingehen zu müssen.

Gegner im Aufwind

"Nach dem Urteil ist klar, dass die Stadt ein ordentliches Widmungs- und Bauverfahren durchzuführen hat, in welchem die berechtigten Anrainerinteressen betreffend Licht, Lärm und Verkehr ordnungsgemäß zu bewerten sind", betont Anrainer-Sprecher Leo Pertl. "Wir sind der Überzeugung, dass eine Flutlichtanlage mitten im dicht besiedelten Wohngebiet eine unzumutbare Belastung darstellt. Gegen den Willen von 600 Anrainern kann man so ein Projekt nicht realisieren. Das wird auch die Stadt noch lernen!", so Pertl.

Bereits bei der "Bürgerinformation" machte die Stadtregierung klar, das Flutlicht mit allen Mittel umsetzen zu wollen.
Eugen Sprenger, ehemaliger Vizebürgermeister, hält das Vorgehen für "unwürdig".
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.