Gratis Parken trotz Verbot

Abschreckung gleich null: Diese Verbotsschilder werden von Touristen und Tagesbesuchern ignoriert – meist ohne Konsequenzen.
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  • Abschreckung gleich null: Diese Verbotsschilder werden von Touristen und Tagesbesuchern ignoriert – meist ohne Konsequenzen.
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Über 200 Euro müssen Innsbrucker für eine Anwohnerparkkarte zahlen. Plätze gibt's trotzdem keine.

Jedes Wochenende daselbe Bild. Direkt im Zentrum und in den angrenzenden Stadtteilen sind die ausgewiesenen Anwohnerparkzonen überfüllt. Gerade an Freitagen und Samstagen, jeweils ab ca. 18.00 Uhr – an Sonntagen den ganzen Tag, sind Parkplätze Mangelware. Doch nicht die Zahl der Anrainer, die in den dafür vorgesehenen Zonen ihr Fahrzeug abstellen, ist das Problem. Für diese wären genügend Stellplätze vorhanden. Vielmehr sind es die Tagesbesucher und Touristen, die – obwohl verboten – alles besetzen. Noch vor wenigen Monaten hat die Stadtführung versprochen, dass sich mit der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes die Situation für die Anrainer verbessern wird. Tatsächlich ist davon nichts zu spüren. An den Wochenenden und in den Abendstunden ist die Situation schlimmer als je zuvor. Lediglich an Wochentagen und in der ausgedehnten gebührenpflichtigen Zeit (bis 21.00 Uhr) haben sich die Zustände leicht verbessert.

Fehlende Kontrollen

In den betroffenen Stadtteilen regt sich unterdessen immer mehr Kritik an den fehlenden Kontrollen durch die zuständige MÜG. Deren Leiter, Elmar Rizzoli, verweist darauf, dass Kontrollen sehr wohl stattfinden, jedoch wenig Wirkung haben. "Dort, wo immer wieder dieselben Pkw die Anwohnerzonen blockiert haben, konnten wir durch regelmäßige Überwachung eine Verbesserung erzielen. In St. Nikolaus und Mariahilf gibt es derartige regelmäßige Falschparker kaum. Daher haben selbst verstärkte Kontrollen keine präventive Wirkung", argumentiert Rizzoli. Zudem verweist der Leiter des Amtes für "Allgemeine Sicherheit" darauf, dass es auch rechtliche Probleme gibt. "Viele Lenker ausländischer Pkw wissen, dass wir kaum Mittel haben, die Strafen über Grenzen hinweg einzutreiben und ignorieren die Organmandate", erläutert Rizzoli. Die Strafhöhe hält er mit 21 Euro für ausreichend, auch wenn ein Wochenende in einer Tiefgarage mehr kostet.

Radklammern nicht möglich

Außerdem fehlt der MÜG die rechtliche Handhabe gegen hartnäckige Parksünder. Im Tiroler Parkabgabegesetz sind keinerlei Zwangsmaßnahmen vorgesehen, mit denen man Fahrzeuglenkern, die Anwohnerparkzonen besetzen, beikommen könnte. Weder eine Abschleppung noch das Anbringen einer Radklammer sind rechtlich erlaubt – egal wie viele offene Strafzettel der Fahrzeuglenker auch hat.
Die für Verkehr zuständige Vizebürgermeisterin Sonja Pitscheider betont, das Problem zu kennen: "An Lösungen wird bereits gearbeitet."

Kommentar zum Thema von Redaktionsleiter Stephan Gstraunthaler

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