Reichenauer Straße
"Ich bin wieder da" - Smiley leuchtet wieder
INNSBRUCK. Es erinnert ein wenig an eine aktuelle Werbebotschaft: "Ich bin wieder da". Für kurze Zeit war der umstrittene Smiley in der Reichenauer Straße nicht in Betrieb. Jetzt leuchtet er wieder, mit den altbekannten Problemen.
50 erlaubt, bei 40 rot
Mit einem Smiley wurden die Autofahrer beim Schutzweg, IVB-Haltestelle Mitterhoferstraße, auf ihre Geschwindigkeit aufmerksam gemacht. In Sachen Verkehrssicherheit begrüßenswert wobei sich das grüne und rote Farbenspiel nicht an die erlaubte Geschwindigkeit orientiert. Der Smiley ist auf 40 km/h eingestellt, unter 40 gibt es ein grünes Lächeln, über eine rote Smiley-Verärgerung. Bereits letzte Wochen haben Vizebgm. Markus Lassenberger und GR Mariella Lutz auf die unkorrekte Einstellung hingewiesen. "Wenn 50 km/h erlaubt sind, ist ein Gefahrenhinweis durch einen roten Smiley bei 40 km/h ein absolutes No-Go", erläutert Lassenberger: "Die Problematik der Fahrspur für Busse und Straßenbahn und die normale Fahrspur sind ein zusätzlicher Puzzlestein in diesem Anzeigechaos, der keine Verkehrssicherheit fördert, sondern nur Irritationen stiftet." Lassenberger hat mehrere Anfragen an die Verantwortlichen gestellt und vor allem auf die klare rechtliche Regelung der Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/h in der Reichenauer Straße hingewiesen. "Geschwindigkeitsanzeigetafeln wirken präventiv und steigern nachweislich die Sicherheit auf der Straße. Wenn sich jedoch Autofahrer durch falsche Geschwindigkeitsanzeigen mutwillig getäuscht fühlen, werden zukünftig diese Einrichtungen nicht mehr beachtet werden. Durch diese Aktion hat StR Uschi Schwarzl der Verkehrssicherheit einen großen Bärendienst erwiesen“, so GR Marielle Lutz. Nach einer kurzen Pause leuchtet der Smiley wieder und die umstrittene 40 km/h-Einstellung ist geblieben.
Die Stadtblatt-Geschichte über den roten Smiley
Gefahren aufgrund der falschen Anzeige
"Das rote Signal symbolisiert ganz klar eine Übertretung der Geschwindigkeit und weist darauf hin die Geschwindigkeit zu reduzieren. Gemäß § 20 StVO (Straßenverkehrsordnung - Bundesgesetz) ist es jedoch erlaubt im genannten Bereich der Reichenauerstraße als Höchstgeschwindigkeit 50 km/h zu fahren sofern die Behörde nicht eine andere Höchstgeschwindigkeit erlässt.
Soweit ich mich erinnern kann gab es für die Reichenauerstraße keine Mehrheiten um eine diesbezügliche Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zu verordnen. Folglich gilt gemäß der StVO eine Geschwindigkeit von 50 km/h", führt Lassenberger in einem neuerlichen Schreiben an die Verantwortlichen an: "Ich möchte entschieden darauf hinweisen, dass Unfälle, die durch das Abbremsen aufgrund der falschen Anzeige der TempoSys-Anlage entstehen (es wird ja schon ab 40 km/h eine Überschreitung der Geschwindigkeit symbolisiert) in einem Verfahren eventuell Unfallkausal zu werten sind und es dadurch möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen kommen kann. Da die Tempo-Sys-Anlage, wie man in Erfahrung bringen konnte, auf Weisung des Herrn Bürgermeister und der zuständigen Stadträtin gestern wieder mit 40 km/h eingeschaltet wurde weise ich klar daraufhin, dass ich mich als Mitglied des Verkehrsausschuss nicht mehr an die damalige Besprechung beim Lokalaugenschein gebunden sehe zumal hier mit dieser Aktion Gefahrenmomente entstehen die ich als Polizist nicht mittragen kann und will. Ich distanziere mich ganz klar davon, Gesetze wie die StVO zu missachten und in Selbstjustiz neue Höchstgeschwindigkeiten festzulegen."
Dauerthema
Interessantes Detail. Der mobile Smiley mit seiner Geschwindigkeitsmessungen ist vom zuständigen Amt bereits für einen nächsten Einsatz verplant, dann soll die Einstellung aber wieder bei 50 km/h sein. Das Thema Verkehrssicherheit ist in der Reichenauer Straße ein Dauerthema. Mehrfach hat der Verkehrsausschuß bereits die Frage einer 30 km/h-Zone diskutiert. Auch, weil Norman Schadler, Koordinator der Bürgerinitiative, seit Jahren gegen den Verkehrsbelastungen in der Reichenauer Straße kämpft.
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