Innsbrucker Parkplatzbilanz (Umfrage)
Ist das Parken in Innsbruck unerwünscht?

Innsbruck und seine Parkplätze, seit Jahren ein Thema mit viel Diskussionsstoff | Foto: Kretzschmar
2Bilder
  • Innsbruck und seine Parkplätze, seit Jahren ein Thema mit viel Diskussionsstoff
  • Foto: Kretzschmar
  • hochgeladen von Verena Kretzschmar

Parken in Innsbruck, durchaus eine Herausforderung für Einheimische und Touristen. Laut einer Anfragebeantwortung gibt es 9.912 Anwohnerparkplätze und Parkplätze mit Markierungen in den Stadtteile Innenstadt, Marihailf St. Nikolaus, Wilten, Pradl, Reichenau, Hötting und Höttinger Au. Andererseits besitzen rund 13.000 Innsbruckerinnen und Innsbrucker eine Anwohnerparkkarte, also die Erlaubnis zum Parken ohne Parkplatzgarantie. Hochpreis-Tickets für größere Pkws werden von GR Lutz abgelehnt. Die BezirksBlätter-Fakten zum Thema Parken in Innsbruck.

INNSBRUCK. Parken in Innsbruck. Das Angebot reicht von öffentlichen Tiefgaragen (insgesamt 291 Tief- und Parkgaragen) über kostenpflichtige Kurzparkzonen oder Parkstraßen, Anwohnerparkkarten, Berufsparkkarten und Werkstattkarten sowie zwei Park&Ride-Angebote der IVB und der ÖBB. Vor allen in jüngeren Stadtteilen sind bei vielen Wohnanlagen Tiefgaragen fester Bestandteil der Mietverträge. Für Personen mit Gehbehinderung gelten Sonderregelungen. In einer Anfrage im Gemeinderat forderte GR Mariella Lutz Aufklärung über die Oberflächen-Parkplatzsituation in Innsbruck. Die Frage wie Viele Parkplätze in Kurzparkzonen aufgrund von Radabstellplätzen weggefallen sind, konnte das Amt nicht detailliert beantworten. 2021 wurde eine Untersuchung durchgeführt, hier gab es in drei Parkzonen einen Wegfall von insgesamt 28 Parkplätzen.

Gibt es in Innsbruck ausreichend Anwohnerparkplätze?

Anfrage

"Die aktuelle Parkplatz-Situation in der Landeshauptstadt Innsbruck ist für viele Innsbruckerinnen und Innsbrucker und auch für Pendlerinnen und Pendler unerträglich geworden und nicht mehr zumutbar. Selbst Besitzerinnen und Besitzer einer Anwohnerparkkarte, die viel Geld dafür bezahlen müssen, finden oft keine Parkmöglichkeiten im Umkreis ihres Wohnortes mehr. Besonders auch für Wirtschaftstreibende in unserer Stadt ist die Parkplatz-Situation schon geschäftsschädigend, da besonders in Stadtteilen ohne größere Tiefgaragen sie ihren Kundinnen und Kunden keine Parkmöglichkeiten mehr bieten können." So leitete GR Lutz ihre Anfrage ein.

Antworten

Spezielle Datensätze kann die Abteilung zur Frage "Auflassen von Stellplätzen" nicht anbieten. Mit verschiedenen Auswertungen von Anwohnerparkplätzen sowie Parkplätzen mit Markierungen in den jeweiligen Parkzonen sowie in den Stadtteilen wird ein grober Überblick geschaffen. Bei den Kurzparkzonen bietet die Stadt eine Parkplatzdauer von 90 und 180 Minuten an. Zehn unterschiedliche Parkzonen werden von der Stadt angeführt. In der Stadtteilauswertung werden die Stadtteile Innenstadt, Marihailf St. Nikolaus, Wilten, Pradl, Reichenau, Hötting und Höttinger Au angegeben. Hier gibt es gesamt 9.912 Anwohnparkplätze und Parkplätze mit Markierungen. Vor allem das Thema Anwohnerparkkarte sorgt seit Jahren für Diskussionen. Der Kauf einer derartigen Karte, berechtigt zum Parken jedoch beinhaltet keine Garantie eines Parkplatzes.

Sind Anwohnerparkkarten zu teuer?

Gastgärten

Ausgehend vom Stellplatzdatensatz (28.11.2019) sind 39 Stellplätze in den Kurzparkzonen betroffen. 29 Stellplätze davon dauerhaft (Gastgartenflächen Status "kein Abbau") und 10 Stellplätze sind dem Gastgartenflächenstatus "ungenutzt" zuzuordnen. Dieser Status heißt jedoch nicht zwingend, dass hier ein Stellplatz wieder zur Verfügung steht.

Soll die Parkplatzgebühr nach Größe der Autos gestaffelt werden?

Parkplatzfakten

Wie kann in Innsbruck geparkt werden? Hier die Antworten
Kurzparkzonen & Parkstraßen
In den städtischen Kurzparkzonen ist die Parkzeit auf 90 bzw. 180 Minuten limitiert. Ohne Zeitlimit kann gegen Gebühr entweder in den öffentlichen Tiefgaragen oder in Parkstraßen geparkt werden.
Kurzparkzonen
In den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt Innsbruck dürfen Sie je nach Zone 90 oder 180 Minuten lang parken. In den 90-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Freitag, 9.00 bis 21.00 Uhr, und am Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Die 180-Minuten-Kurzparkzonen sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr gebührenpflichtig.
Die Zonen sind blau markiert. Daraus können Sie schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
Parkstraßen
In der Parkstraße können Sie ohne Zeitlimit gebührenpflichtig parken.
Gekennzeichnet sind Parkstraßen mit einem „P“ in einem grünen Kreis und einer grünen Linie. Wenn das „P“ überfahren wird, sind Sie in einer Parkstraße, auch grüne Zone genannt. Das „P“ dient – neben der Beschilderung – der besseren Erkennbarkeit einer Parkstraßenregelung. In den Parkstraßen sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr Gebühren zu bezahlen. In den Parkstraßen bei folgenden Naherholungsgebieten gilt die Gebührenpflicht an sieben Tagen in der Woche: Schloss Ambras, Hungerburg, Parkplatz Kranebitten, Parkplatz Hawaii, im Sommer: Zone N (Tivoli Freischwimmbad).
Zonen für Anwohnerinnen und Anrainer
Es kann überall Parkstreifen geben, in denen nur Anwohnerinnen und Anwohner mit der AnwohnerInnenparkkarte parken dürfen. Anwohnerparkstreifen gibt es vor allem in den Kurzparkzonen. Sie sind gekennzeichnet mit Halte- und Parkverbotstafeln mit Zusatztafeln wie “ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkarten der Zone ‚Y‘“. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht oder AnwohnerInnen-Parkstreifen aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.

Verschiedene Parkmöglichkeiten werden in Innsbruck angeboten. | Foto: Ranalter
  • Verschiedene Parkmöglichkeiten werden in Innsbruck angeboten.
  • Foto: Ranalter
  • hochgeladen von Katharina Ranalter (kr)

Infos der Stadt Innsbruck zum Thema Parken

Anwohner­parkkarten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Innsbruckerinnen und Innsbrucker Anwohnerparkkarten beantragen und ihr Fahrzeug damit dauerhaft in Kurzparkzonen oder Parkstraßen abstellen: Hauptwohnsitz liegt in Innsbruck in einer gebührenpflichtigen Zone (Kurzparkzone oder Parkstraße); persönliches Interesse, in der Nähe des Hauptwohnsitzes zu parken (z. B. berufliche Nutzung, Versorgung der Familie); Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs oder nutzen einen Dienstwagen privat; keine Abstellplätze in er Nähe des Hauptwohnsitzes oder das Fahrzeug kommt dafür nicht in Frage (Gasantrieb oder zu groß für Garage) und keine weitere Dauerparkbewilligung als Bewohnern. Bewilligt wird höchstens ein Kraftfahrzeug. Die Parkkarte ist keine Garantie für einen freien Parkplatz oder einen Parkplatz in der Nähe des Wohnsitzes.

Parkabgabe

in Kurparkzonen pro Monat: 6,18 Euro
in grünen Parkzonen pro Monat: 6,38 Euro
Antragstellung (nur bei Kurzparkzonen):
Eingabegebühr: 14,30 Euro
pro Beilagebogen: 3,90 Euro; max. 21,80 Euro
Verwaltungsabgabe für die Dauerparkbewilligung (nur bei Kurzparkzonen):
bei einer Bewilligungsdauer bis zu einer Woche: 10 Euro
bei einer Bewilligungsdauer bis zu einem Monat: 20,00 Euro
bei einer Bewilligungsdauer von höchstens zwei Jahren: 60,00 Euro

Beispiel für die Bewilligung für zwei Jahre in einer Kurzparkzone:
148,32 (24* 6,18 Euro Parkabgabe)
+ 14,30 Eingabegebühr
+ 60,00 Verwaltungsabgabe
= 222,62 Euro

Keine Hochpreistickets

In der von schweren Geldnöten geplagten steirischen Landeshauptstadt sollen Fahrer von größeren Autos künftig mehr fürs Parken zahlen, das sind zumindest die Pläne der linken Stadtkoalition von KPÖ, SPÖ und Grünen. Innsbrucks Grüne Verkehrsstadträtin Uschi Schwarzl hält es auch für grundsätzlich richtig, dass man bei größeren Autos mehr fürs Parken zahlen soll, hält die ÖVP Innsbruck in einer Aussendung fest. Vollkommen konträr sieht dies die Obfrau des Innsbrucker Verkehrsausschusses, VP-GR Mariella Lutz:

„Ich halte diese verkehrspolitischen Pläne für grundsätzlich falsch und höchst problematisch, nicht nur aus rechtlichen Gründen. Während eine seit Jahren nicht gekannte Teuerungswelle über das Land hereinschwappt, wird wieder ein neues Fass aufgemacht, wie man die Bürger abzocken kann anstatt diese zu entlasten. Diese neue Gebühren-Debatte kommt zur absoluten Unzeit und ist eine reine Geldbeschaffungsaktion für die Kommunen. Die heimischen Autofahrer sollen wieder zur Kasse gebeten werden, obwohl sie bereits die Melkkühe der Nation sind.“

Für Lutz wäre die Bestrafung von Fahrern mit größeren Autos auch deshalb höchst problematisch, weil es Gruppen trifft, die etwas größere Fahrzeuge haben müssen. Diese Verteuerung würde vor allem Eltern treffen, die sogenannten Familienkutschen, aber auch Kleinunternehmer, die ihre Waren liefern müssen oder ihre Werkzeuge und Materialproben mitführen müssen. Jedenfalls werden bei dieser Debatte um die Hochpreis-Parktickets einmal mehr Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausgespielt. Ich kann nur warnen, die SUV-Fahrer wieder in ein negatives Licht zu rücken und die Stimmung gegen sie weiter aufzuheizen.“

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Innsbruck und seine Parkplätze, seit Jahren ein Thema mit viel Diskussionsstoff | Foto: Kretzschmar
Verschiedene Parkmöglichkeiten werden in Innsbruck angeboten. | Foto: Ranalter
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.