Schwerste Brandverletzungen
Kletterei auf Kesselwagen am Frachtenbahnhof
Eine nächtliche Klettertour auf einen Kesselwagen am Frachtenbahnhof endeten für einen 30-jährigen Österreicher mit Verbrennungen am ganzen Körper) und eine 30-jährige Österreicherin mit Verbrennungen an beiden Beinen. Der alkoholisierte Mann dürfte in den Stromkreis der 15-KV-Oberleitung geraten sein und einen Stromschlag erlitten haben. Beim Rettungsversuch durch die Frau erhielt auch sie einen Stromschlag.
INNSBRUCK. Am 07.07.2023, gegen 23.10 Uhr, gingen ein 30-jähriger Österreicher und eine 30-jährige Österreicherin laut Angaben der Frau nach einem Lokalbesuch mit reichlich Alkoholkonsum am Hauptfrachtenbahnhof in Innsbruck zunächst spazieren. Plötzlich sei der Mann auf die Idee gekommen, auf einen Kesselwagen zu klettern.
Stromkreis
Dabei kam der Mann laut den bisherigen Erhebungen in den Stromkreis der 15 KV-Oberleitung und erlitt einen Stromschlag. Als die Frau den Mann wegziehen wollte, habe auch sie einen Stromschlag bekommen und beide Personen fielen vom Wagon auf das Gleisbett. Unbeteiligte, welche den Knall des Spannungsüberschlages wahrgenommen hatten, verständigten die Rettungskräfte. Nach der notärztlichen Erstversorgung wurden der Mann mit lebensgefährlichen (Verbrennungen am gesamten Körper) und die Frau mit schweren Verletzungen (Verbrennungen an beiden Beinen) in die Universitätsklinik Innsbruck eingeliefert. Weitere Erhebungen zum Unfallhergang werden durchgeführt.
Die ÖBB warnen laufend vor den Gefahren
Starkstrom ist Lebensgefahr
Die Stromoberleitungen im Bahnbereich verfügen über eine Spannung von 15000 Volt, wogegen in einer Haushaltssteckdose 230 Volt gemessen werden. Hier herrscht Lebensgefahr! Durch den sogenannten „Stromüberschlag“ muss man eine Leitung gar nicht berühren, sondern es reicht bereits, ihr zu nahe zu kommen. Je nach Witterung – wenn die Luft leitfähiger ist – kann dieser über mehrere Meter erfolgen und ist lebensgefährlich. Niemals auf abgestellte Wagons oder Züge klettern. Sich auf Bahnanlagen von Bereichen, die nicht für Fahrgäste vorgesehen und mit Betretungsverbot gekennzeichnet sind, unbedingt fernhalten.
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