"Im Namen des Volkes"
Mit Wischmopp gegen Polizisten, Diebstahl aus Kaugummiautomaten

Verhandlungsaal im Landesgericht | Foto: LG Innsbruck
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Es ist eine Vielzahl an Tatbeständen, die am Landesgericht vor dem Einzelrichter, dem Schöffengericht oder dem Geschworenengericht verhandelt werden. Die Palette an Vergehen nach dem Strafgesetzbuch ist umfangreich. Vom Widerstand gegen die Staatsgewalt, eine 15-Jährige soll einen Wischmopp auf und mit einem Holzbrettbrett nach einem Polizisten geschlagen zu haben, bis zum Diebstahl aus einem Kaugummiautomaten. Eine Übersicht der bevorstehenden Verhandlungen am Landesgericht.

INNSBRUCK. Je nach Art der möglichen Freiheitsstrafe werden die Urteile in einer unterschiedlichen Zusammensetzung gefällt. Einzelrichter entscheiden bei Verbrechen und Vergehen mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wenn eine Straftat mit einem Strafrahmen von mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und die Sache nicht dem Geschworenengericht zugewiesen wird, werden die Verhandlungen grundsätzlich vor einem Schöffengericht geführt. Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten. Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. In den nächsten Tagen werden am Landesgericht u.a. folgende Fälle behandelt.

Einzelrichter, Schöffengericht und Geschworenengericht fällen im Landesgericht die Urteile. | Foto: Simon Legner (WIKI-User:simon04)
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Diebstahl eines Autos

Die beiden 21-Jährigen Angeklagten sollen am 24.6.2023 u.a. unbefugt mit einem PKW von Wörgl nach Kirchbichl gefahren sein und dabei mit dem PKW eine Mauer und einen Randstein gestreift und einen Schaden von EUR 4.474.-- verursacht haben, in Wörgl sollen sie in die Tiefgarage einer Wohnanlage durch Aufstemmen eines Rolltors eingebrochen und diverse Gegenstände aus unversperrten und von ihnen aufgebrochenen Fahrzeugen entwendet haben. (Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB, Vergehen des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Abs 1 Z 1 und 15 StGB, Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB)

Diebstahl aus Kaugummiautomaten

Der 14-Jährige Angeklagte soll am 13. und 14.10.2023 in Innsbruck die Verglasung eines Kaugummiautomaten mit einem Bunsenbrenner aufgebrannt und daraus Süßigkeiten entwendet haben. (Vergehen des teils versuchten und teils vollendeten Diebstahles durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 z 2 StGB, 15 StGB)

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Die 15-Jährige Angeklagte soll versucht haben, Polizeibeamte an ihrer Identitätsfeststellung zu hindern, indem sie einen Wischmopp in deren Richtung warf, mit einem Holzbrett nach ihnen schlug und mit einem Topf kochenden Wassers nach ihnen ausholte. (Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§, 269 Abs 1 erster Fall StGB, Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 2 StGB, Vergehen der versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB)

Raub in Hall

Die Erstangeklagte (17 J) und die Zweitangeklagte (18 J) sollen u.a. am 23.12.2022 in Hall ihr Opfer gegen eine Gebäudewand gedrängt, sodann in ein Eck gestoßen und unter Androhung von Watschen“ deren Tasche durchsucht und EUR 120,- und AirPods weggenommen haben. (Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGBVergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB, Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB, Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB)

Gewalt gegen Lebensgefährtin

Der 44-jährige Angeklagte soll von Frühjahr 2021 bis zu seiner Festnahme am 1.1.2024 in Buch und Schlitters seine Lebensgefährtin beinahe täglich tätlich angegriffen haben, u.a. durch Faustschläge gegen Gesicht, Brust- und Rippenbereich und durch Schlagen ihres Kopfes gegen ein Fensterbrett. (Vergehen der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs 1 und 2 StGB)

Cannabis in Matrei

Der 58-Jährige Angeklagte soll von 2012 bis 18.7.2023 in Matrei 30 Cannabispflanzen mit einem erwarteten Ertrag von 1.200 g angebaut, 50 Cannabispflanzen mit einem Ertrag von 2.000g abgeerntet haben und davon unbekannte Mengen Dritten überlassen haben. (Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z. 2 dritter Fall SMG, Vergehen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall und Abs 3 SMG, Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z. 1 zweiter Fall SMG, Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z. 1 achter Fall SMG)

Sachbeschädigung, Verbotsgesetz, Vergewaltigung
Der Schwurgerichtssaal | Foto: LG Innsbruck
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