Stadtbibliothek
MNS-Maskenpflicht ab 31. August

 In der Stadtbibliothek wird ab Montag, 31. August 2020, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingeführt. | Foto: Stadt Innsbruck
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INNSBRUCK. Zur Eindämmung von Covid-19 und um den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, wird in der Stadtbibliothek ab Montag, 31. August 2020, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für die gesamte Aufenthaltsdauer und in allen Bereichen eingeführt.

Museum Goldenes Dachl

Im Museum Goldenes Dachl gilt aus Platzgründen ebenfalls eine Maskenpflicht. Dasselbe gilt für den Stadtturm (als Sitz mehrerer städtischer Dienststellen). Im Stadtarchiv/Stadtmuseum gilt aktuell nur eine Empfehlung für das Tragen eines MNS – hier sind Verweildauer und Besucherfrequenz insgesamt geringer.

Gültige Maßnahmen

Seit Mitte Juli gilt das verpflichtende Tragen eines MNS für die Wartebereiche folgender Referate und Ämter:
· Referat „Bürgerservice und Fundservice“
· Referat „Standesamt und Staatsbürgerschaft“
· Referat „Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten“
· Referat „Aufenthaltsangelegenheiten“
· Referat „Rehabilitation und Behindertenhilfe“
· Referat „Stadtkasse“
· Referat „Gesundheitswesen“
· Amt „Wohnungsservice“
· Amt „Soziales“
· Amt „Kinder- und Jugendhilfe“

Fiebermessungen

Seit 14. August werden darüber hinaus in den Ämtern für Soziales sowie Kinder- und Jugendhilfe im Bürgergarten (Ing.-Etzel-Straße 5) bei der Eingangskontrolle Fiebermessungen durch die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) durchgeführt. Um die Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at und die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung.

Hygienemaßnahmen

Nach wie vor wird darum gebeten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln auch im Rathaus einzuhalten. Um BürgerInnen und MitarbeiterInnen eine bestmögliche Sicherheit beim Aufenthalt zu gewährleisten, erfolgt weiterhin eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden regelmäßig überprüft und nachgefüllt.

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