Mühlau: Ab 15. Mai muss man für das Parken zahlen

INNSBRUCK. „Die Parkflächen in Mühlau wurden vor allem von Pendlerinnen und Pendlern genützt, daher war der Wunsch von Anrainerinnen und Anrainern nach einer Parkraumbewirtschaftung groß. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort hat die Stadt Innsbruck ein gutes Konzept entwickelt, das nun umgesetzt wird“, betont Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider.

Tarifregelung ohne Höchstparkdauer

Der Tarif der Parkstraßenregelung entspricht wie gewohnt 70 Cent pro 30 Minuten. Nach der ersten vollen halben Stunde kann ein Parkschein in 10-Cent-Schritten gelöst werden. Es wird in Mühlau keine Höchstparkdauer geben, der maximale Tagessatz liegt bei sieben Euro.

AnwohnerInnen haben ab sofort die Möglichkeit eine Anwohnerparkkarte beim Referat für Parkraumbewirtschaftung im Stadtmagistrat persönlich oder online zu beantragen. Informationen sowie Formulare sind unter www.innsbruck.gv.at (Formulare/Parken) abrufbar.

Information vor Ort

Bis zum Inkrafttreten der Parkstraßenregelung werden die AnwohnerInnen von den MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) informiert. Ab 15. Mai kontrolliert die MÜG die Einhaltung der Gebührenpflicht in der definierten Zone.

Bürgerbeteiligungsprozess „Mühlau 2020“

Die bevorstehende Parkraumbewirtschaftung ist ein Ergebnis des Bürgerbeteiligungsprozesses „Mühlau 2020“. In enger Zusammenarbeit mit der gegründeten Resonanzgruppe „Verkehr“ wurde das Thema ausführlich öffentlich diskutiert. Die Stadt Innsbruck prüfte zudem die Machbarkeit. Inhalte dieser Erhebung waren das Stellplatzangebot im öffentlichen Raum, das Angebot an privaten Parkplätzen und Garagen sowie die potentielle Nachfrage. Beim LA-21-zertifizierten Prozess „Mühlau 2020“ bildeten sich sechs Projektgruppen, die mit dem Stadtmagistrat durch jeweils ernannte AnsprechpartnerInnen direkt in Verbindung stehen.

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