Ab Juli
Neue Besuchsregelungen an Klinik Innsbruck

  • Ab 1. Juli werden an der Klinik Innsbruck die Besuchsregelungen gelockert.
  • Foto: tirol kliniken
  • hochgeladen von Viktoria Gstir
 

INNSBRUCK. Nach vielen Monaten des generellen Besuchsverbotes an der Innsbrucker Klinik – mit wenigen Ausnahmen – werden ab 1. Juli auch hier die Besuchsregeln etwas gelockert. 

Die Regeln im Überblick:

Erlaubt ist ein Besucher pro Patient und Tag zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Zusätzlich erlaubt sind:

  • maximal zwei Begleitpersonen bei geplanter ambulanter oder stationärer Aufnahme unterstützungsbedürftiger Patienten
  • Eine Begleitperson bei Geburten
  • Außerdem feiert der Mund-Nasen-Schutz ein „Comeback": Statt FFP2-Masken kann künftig ein einfacher Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • 3G-Regel: Für den Zutritt zu den Klinik-Gebäuden gilt die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Für die Verifizierung des QR-Codes ist ein Lichtbildausweis erforderlich.

Achtung: Selbsttests (Antigentest zur Eigenanwendung) werden nicht akzeptiert. Die Klinik bietet am Areal ab dem 1. Juli keine Möglicheit eines Antigentests mehr an.

Ausnahmen:

Längere Besuche sind in Ausnahmefällen möglich, allerdings nur von maximal zwei Personen pro Tag. 

Weitere Ausnahmen gelten in folgenden Fällen:

  • Palliativ- & Intensivpatienten
  • demenziell Erkrankte
  • gehörlose oder blinde Patienten
  • Minderjährige
  • Patienten mit schwerem akutem Krankheitsgeschehen (z.B. Schlaganfall)
  • Bezugspersonen nach der Geburt (z.B. Vater)
  • bei besonderem Unterstützungsbedarf (nur nach Rücksprache mit der Station)
  • Mehrere Angehörige dürfen nach Terminvereinbarung zu einem ärztlichen Diagnosegespräch oder für Beratungsgespräche zur Organisation von Pflege- und Betreuungsunterstützung in die Klinik kommen.

Ein generelles Besuchsverbot gilt für Covid-Patienten.

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