Stadt Innsbruck
Neue Mietzinsbeihilfe bringt mehr Anspruchsberechtigte

Die städtische Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wurde mit 1. Juni angepasst.  | Foto: BezirksBlätter
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  • Die städtische Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wurde mit 1. Juni angepasst.
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Die städtische Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wurde zur Abfederung der aktuellen Teuerungswelle mit 1. Juni angepasst. Die Landeshauptstadt hat die Zumutbarkeitsgrenze des Landes übernommen. Damit wurden die Beihilfen erhöht, der Bezieherinnen- und Bezieherkreis erweitert und besonders auf die Unterstützung von Familien geachtet.

INNSBRUCK. Für die Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe ist ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von rund, 4.1 Millionen Euro pro Jahr notwendig. Der Gemeindeanteil beträgt dabei 811.000 Euro pro Jahr. „In diesen schwierigen Zeiten gilt es an allen Hebeln, die zur Verfügung stehen zu drehen. Bereits im April hat die Stadt Innsbruck eine Erleichterung für Mieterinnen und Mieter in Wohnungen der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) umgesetzt. Die dortigen Mieten wurden nur um 2 und nicht wie vorgesehen um 8,6 Prozent angehoben. Mit der Neuregelung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe bzw. der Übernahme der Landesregelung und der Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes haben wir für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker eine weitere Erleichterung geschaffen“, führt Bürgermeister Georg Willi aus.

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Im Detail

Die Freibetragsgrenze wurde von 1.200 auf 1.300 Euro angehoben. Diese Ausweitung betrifft im wesentlichen Pensionistinnen und Pensionisten. Zudem wurde die Begünstigungsgrenze für Familien von 2.400 auf 2.800 Euro angehoben. Zusätzlich wurde noch in Innsbruck der anrechenbare Wohnungsaufwand von 5 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche auf 6 Euro pro Quadratmeter angehoben.

Bürgermeister Georg Willi stellt die Neuregelung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe vor. | Foto: IKM
  • Bürgermeister Georg Willi stellt die Neuregelung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe vor.
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Rechenbeispiele
Eine Person
mit 1.800 Euro Netto-Einkommen im Jahreszwölftel
erhält nunmehr eine maximal mögliche Beihilfe von 118 Euro/Monat (früher: 32 Euro) und damit eine zusätzliche Unterstützung von 86 Euro monatlich bzw. 1.032 Euro pro Jahr.

Familie mit drei Personen
mit 2.500 Euro Nettoeinkommen im Jahreszwölftel
erhält nunmehr eine maximal mögliche Beihilfe von 188 Euro/Monat (früher: 48 Euro) und damit eine zusätzliche Unterstützung von 140 Euro monatlich bzw. 1.680 Euro pro Jahr

Die neue Regelung gilt seit 1. Juni 2023 für ErstantragstellerInnen und AntragstellerInnen von Folgeansuchen. Der Anspruch auf die Beihilfe gilt immer ein Jahr, sofern es keine Änderungen der Voraussetzungen (Einkommen, Familiengröße usw.) gibt, kann eine Verlängerung durch ein Folgeansuchen erfolgen.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürgerinnen und -bürger), die seit mindestens zwei Jahren durchgehend den Hauptwohnsitz in Innsbruck haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre – nicht zusammenhängend – mit Hauptwohnsitz in Innsbruck wohnhaft sind bzw. waren. Mietzinsbeihilfen können auch sonstigen natürlichen Personen gewährt werden, die seit mindestens fünf Jahren durchgehend in Tirol den Hauptwohnsitz haben. (Drittstaatsangehörige).

Beratung

Grundsätzlich gilt: Je niederer das Jahreszwölftel des Einkommens bzw. Familieneinkommens, desto eher ist man in Bezug auf die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe anspruchsberechtigt. Insgesamt ist es aber abhängig von mehreren Faktoren wie z.B. von der Höhe der Miete, der Wohnungsgröße, Personenanzahl. Weil dies schwer über eine Einkommensgrenze abzubilden ist, bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Mietzins- und Annuitätenbeihilfe bei Übermittlung der genannten Eckdaten mit Hilfe des Beihilferechners Bürgerinnen und Bürger persönlich, telefonisch und via Mail an, über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Beihilfe zu informieren. „Ich bedanke mich bei den MitarbeiterInnen der Mietzinsbeihilfe für die diskrete und umsichtige Beratung der Bürgerinnen und Bürger, sodass schnell und unkompliziert eine etwaige Anspruchsberechtigung abgeklärt werden kann“, so Bürgermeister Willi.

Info und Kontakt

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock
Tel.: +43 512 5360 8020
E-Mail: post.mietzinsbeihilfe@innsbruck.gv.at

Öffnungszeiten
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8.00-12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag,14.00-16.00 Uhr

Telefonische Auskunft
Montag und Mittwoch, 8.00-10.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.00-10.00 Uhr

Alle Informationen stehen auch online unter www.innsbruck.gv.at/mietzinsbeihilfe zur Verfügung.

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