Sieglanger
Parkraumbewirtschaftung startet

Start der Parkraumbewirtschaftung mit 1. Juni. | Foto: zvg
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INNSBRUCK. 1 Euro pro halbe Stunde, 8 Euro pro Tag oder eine Anwohnerparkkarte. Die Parkraumbewirtschaftung im Bereich Sieglanger, Klosteranger und Mentlberg startet mit 1. Juni. Die Stadt spricht von Kostenwahrheit.

Parkraumbewirtschaftung

Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen mit der ASFINAG in Sachen Grundstücksnutzung durch Mobilitätsstadträtin Uschi Schwarzl, wird am Sieglanger, am Klosteranger und Mentlberg ab kommenden Monat die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. „Wir bringen damit die Dauerparkerinnen und Dauerparker weg und sorgen für eine faire Bewirtschaftung der Parkplätze“, betont Bürgermeister Georg Willi. Für Anrainerinnen und Anrainer ohne eigenen Stellplatz gibt es analog zum Rest des Innsbrucker Stadtgebietes Anwohnerparkkarten, die zum Parken in der Parkstraße berechtigen. Alle anderen zahlen ab Juni den Tarif von einem Euro pro halber Stunde bzw. acht Euro pro Tag.

Parkraumbewirtschaftung im Westen von Innsbruck. | Foto: Stadt Innsbruck
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Kostenwahrheit

„Das ist in erster Linie ein Projekt, das für Kostenwahrheit beim Parken in Innsbruck sorgt und die Belastung der Anrainerinnen und Anrainer durch Dauerparken reduzieren soll“, betont Innsbrucks Bürgermeister und führt weiter aus: „Die Stadt Innsbruck verdient an der Regelung kaum – die Kosten für die Installierung der Parkautomaten und deren Wartung dürften ähnlich hoch sein wie die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.“

Dauerparkkarte beantragen

Jene Bewohnerinnen oder Bewohner, die über keinen privaten Parkplatz verfügen, haben das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte, die unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt wird. Ein Antrag dafür kann entweder persönlich im Bürgerservice in den RathausGalerien oder online abgegeben werden. Alle Informationen stehen auf der Website der Stadt Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at/parken.

Information vor Ort

Ab Mitte Mai informiert das Referat Parkraumbewirtschaftung im Bereich Sieglanger, Mentlberg und Klosteranger mit Flyern über die Umstellung, die mit 1. Juni 2021 in Kraft tritt.

Kosten Anwohnerparkkarte

Laut Homepage der Stadt Innsbruck entstehen folgende Kosten: Die Kosten für eine AnwohnerInnenparkbewilligung in Kurzparkzonen betragen:

Bundesabgaben:
€ 14,30 Eingabegebühr für den Antrag
€ 3,90 pro Beilage (höchstens € 21,80)

Verwaltungsabgabe:
€ 10,00 bei einer Bewilligungsdauer bis zu einer Woche
€ 20,00 bei einer Bewilligungsdauer bis zu einem Monat
€ 60,00 bei einer Bewilligungsdauer von höchstens zwei Jahren

Parkabgabe:
€ 6,18 pro Monat der Bewilligungsdauer

Bei Erteilung einer AnwohnerInnenparkbewilligung für eine „grüne Zone“ (Parkstraße) entfallen die Eingabegebühren und die Verwaltungsabgabe. Die Parkabgabe beträgt in diesem Fall € 6,38 pro Monat der Bewilligungsdauer (maximale Bewilligungsdauer ebenfalls zwei Jahre). All jene, die ihre AnwohnerInnenparkbewilligung online und mit Verwendung der Bürgerkartenfunktion (z. B. e-card) oder der Handysignatur beantragen (durch Drücken der Schaltfläche „Signieren & Senden“ am Ende der online-Beantragung), kommen in den Genuss einer Gebührenermäßigung wie folgt:
Eingabegebühr (für den Antrag) von € 14,30 auf € 8,60
Beilagengebühr pro Bogen von € 3,90 auf € 2,30
maximale Beilagengebühr von € 21,80 auf € 13,10

Langjährige Diskussion

Die Diskussion über die Parkraumbewirtschaftung dauert schon einige Jahre. Bereits für fünf Jahren war auf buergermeldungen.com zu lesen: "Die Parkplatz Situation im Stadtteil Sieglanger hat sich seit der Änderung der Kurzparkzonen in Ibk nicht zum Positiven verändert. Immer schon, aber nun spürbar zunehmend, wird dieser Stadtteil, im besonderen das Sieglangerufer von Pendlern, Studenten, auch vom Flughafen Verreisende und sonstigen "Dauerparkern" mit deren PkWs benützt. Als Anrainer, der selbst auf die freien Parkflächen angewiesen ist, und der ab und zu Gäste empfängt die mit dem Auto anreisen, wird die Situation zunehmend unangenehm. Eine Parkstraße wäre auch hier wünschenswert. Anrainer könnten eine Anwohnerparkkarte erwerben, Besucher könnten mit Parkschein parken. Es müssten dazu wohl die Parkplätze erst definiert werden, da hier größtenteils "wild" am Sieglangerufer geparkt wird. So wie die Situation momentan ist und sich voraussichtlich entwickeln wird (Neubauprojekt von 129 Wohnungen mit geplanten 1.1 Parkplätzen pro Whg. in Klosteranger) sehe ich dringenden Handlungsbedarf der Parkraumbewirtschaftung Innsbruck." Von Seiten der Stadt wurde damals angekündigt: "Im Dezember (Anmerk. der Redaktion 2016) starten wir mit den erforderlichen Zählungen und Erhebungen zur eventuellen Einführung einer Parkstraßenregelung im Stadtteil Sieglanger. Wenn die für die Beurteilung notwendigen Daten vorliegen, können weitere Schritte (so wie derzeit in Mühlau) erfolgen. Im Oktober 2020 hat der Stadtsenat schließlich die Parkraumbewirtschaftung beschlossen: "Im Gebiet Sieglanger, Klosteranger und Mentlberg wird eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung in Form einer Parkstraßenregelung von Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 bis 19.00 Uhr mit einer Parkabgabe in Höhe von einem Euro pro halber Stunde und maximal acht Euro pro Tag, eingeführt. „Das entspricht einem langjährigen Wunsch vieler Anrainerinnen und Anrainer, die mit Problemen des Dauerparkens konfrontiert waren“, betont VizebürgermeisterinUschi Schwarzl. Der Stadtsenat stimmte der Parkzone, die als Zone „Z“ bezeichnet wird, einhellig zu. Die Kurzparkzone tritt mit dem Abschluss der technischen Arbeiten und der Markierungsarbeiten im Frühjahr 2021 in Kraft."

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