Gerichtsverhandlung
PEMA verliert Klage gegen Bürgermeister Willi

PEMA verliert Klage gegen Bgm. Willi auch in zweiter Instanz: Zum zweiten Mal bestätigt: Leerstandserhebung ist im öffentlichen Interesse. (Archivfoto) | Foto: zeitugnsfoto.at
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INNSBRUCK. Bürgermeister Georg Willi wurde von Immobilien-Investor und PEMA-Chef Markus Schafferer geklagt, weil er in einem ORF-Bericht den PEMA 2-Turm als Beispiel für den Leerstand herangezogen hatte.

Wohnungsregister

Laut Auskunft aus dem Wohnungsregister standen zum Zeitpunkt des Interviews, Anfang Oktober 2020, fast die Hälfte der Wohnungen leer. „Dabei wurde die hohe Dichte beim PEMA 2-Turm mit ‚jungem urbanen Leben – young urban living‘ gerechtfertigt und angepriesen. „Wie sich junge Leute solche Wohnungen leisten können sollen, ist mir ein Rätsel“, so Willi. Die Klage wurde bereits im November 2021 zurückgewiesen, dieses Ersturteil wurde nun am Oberlandesgericht vollinhaltlich bestätigt. „Die Ablehnung der Klage auch in zweiter Instanz macht erneut deutlich: Die Erhebung von Leerstand ist absolut im öffentlichen Interesse“, betont Bürgermeister Willi.

Bürgermeister Georg Willi wurde von Immobilien-Investor und PEMA-Chef Markus Schafferer geklagt, weil er in einem ORF-Bericht den PEMA 2-Turm als Beispiel für den Leerstand herangezogen hatte. | Foto: zeitungsfoto.at
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Leerstandsabgabe

Der Wohnungsmarkt in Innsbruck ist seit Jahren angespannt, die Landeshauptstadt gehört mit Wien zu den teuersten Pflastern in Österreich. „Hier gilt es, alle Hebel in Bewegung zu setzen. Immer mehr Familien können sich das Wohnen in der Stadt schon jetzt kaum noch leisten – dem müssen wir entschieden und auf allen Ebenen entgegenwirken“, fordert der Stadtchef. Umso begrüßenswerter, so Willi weiter, sei die Einführung einer Leerstandsabgabe, wie sie gerade auf Landesebene in den letzten Details ausverhandelt wird. Eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen ist für Bürgermeister Georg Willi ein lang erwarteter und auch von ihm geforderter Systemwechsel: „Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf, das er sich auch leisten kann. Jede Verknappung des Angebots – gerade auch durch Leerstand – ist preistreibend und nicht im Sinne des Gemeinwohls.“

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