Innsbruck
Promenade und Parks wieder offen, joggen und spazieren lt. Bundesvorgaben erlaubt

INNSBRUCK. Das Land Tirol einzelne Beschränkungen an die Bundesvorgaben angepasst bzw. aufgehoben. Auch die Stadt Innsbruck hat Verordnungen aufgehoben. Sportanlagen und Spielplätze bleiben laut Bundesvorgabe geschlossen, joggen und spazieren ist laut Bundesvorgabe erlaubt.

Bundesregelung

Das Land Tirol hat die Isolation der einzelnen Gemeinden ab morgen, 07.04.20, aufgehoben. Es gelten nun die Verkehrsbeschränkungen des Bundes. „Mit morgen, Dienstag, 7. April, werden die städtischen Parks, die gesamte Inn- und Sillpromenade und die Wanderparkplätze wieder geöffnet. Wir stellen fest, dass ein hohes Bewusstsein für die Krise in der Bevölkerung angekommen ist und damit die Verbreitung des Virus stark eingedämmt werden konnte. Stand heute Mittag hatten wir in Innsbruck 195 Genesene bei 176 aktuell infizierten Personen“, freuen sich Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Johannes Anzengruber über Erleichterungen für die Innsbrucker Bevölkerung.

Aufhebung

In Tirol waren die Beschränkungen besonders streng. Sie haben aber Wirkung gezeigt. Die Tiroler Sonderbestimmungen werden ebenfalls aufgehoben und damit ist etwa Sport im Freien wieder erlaubt. „Die Kurve der aktuell Infizierten ist in Innsbruck seit Tagen am Sinken. Das freut mich als Gesundheitsstadtrat besonders“, betont Vizebürgermeister Anzengruber. „Umso begründeter können wir nun Maßnahmen in Innsbruck zurücknehmen und die Grünräume öffnen – mit Ausnahme der Spielplätze, die auf Anraten der Expertinnen und Experten noch geschlossen bleiben müssen. Dennoch appelliere ich an alle, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.“ Das bedeutet ab morgen, 07.04.20:

  • Die Innpromenade wird geöffnet.
  • Die Sillpromenade wird geöffnet.
  • Waldparkplätze werden geöffnet.
  • Städtische Parks werden geöffnet.
  • Spielplätze bleiben auf Anraten der Experten geschlossen.

Bürgermeister Georg Willi hat zwei Bitten: „Halten Sie beim Betreten der städtischen Parks, bei der Benützung der Sill- und Innufer und dem Spazieren in den stadtnahen Wäldern die Abstandsbestimmungen ein. Gehen Sie ruhig in die Rasenflächen unserer Parks hinein, das wird auch von Ing. Thomas Klingler, Chef des Stadtgartenamtes, begrüßt: „Aber bitte halten Sie auch dort gebührenden Abstand zu den Mitmenschen im Park erleichtert.“

Kein Sport

„Auch das Wandern und Joggen in den stadtnahen Erholungsgebieten ist jetzt möglich“, betont Vizebürgermeister Anzengruber. „Beachten Sie aber: Auf Sportarten, wie zum Beispiel Mountainbiken, Klettern, Bergsteigen, Paragleiten und Skitouren sowie Aktivitäten im hochalpinen Gelände, bei denen erhöhte Verletzungsgefahr besteht, sollte tunlichst verzichtet werden, damit unsere Rettungskräfte sich auf die Bekämpfung des Corona-Virus konzentrieren können.“ Sportanlagen und Spielplätze bleiben laut Bundesvorgabe geschlossen. Von Seiten des Landes wird festgehalten: " Joggen, Laufen, Radfahren etc. ist erlaubt, auch über die Gemeindegrenzen hinaus, sofern ein Meter Abstand gehalten wird. DENNOCH ZU BEACHTEN: Nicht alles, was nicht explizit verboten wurde, ist in der jetzigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst. So empfehlen wir Sport im unmittelbaren Umfeld zu betreiben, so dass dies nicht mit einer Anreise verbunden ist. Auch der Intensitätsgrad sollte nicht zu exzessiv ausfallen und das Risiko sollte minimiert werden."

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