#yolo – DAS SCHÜLERMAGAZIN
Rechte & Pflichten für Lehrlinge
Durch den Lehrvertrag übernehmen sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling gewisse Rechte und Pflichten. Diese sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegt.
Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die Lehrberechtigte/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und AusbilderIn) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre. Solltest du deine Pflichten vernachlässigen, kannst du sogar deine Lehrstelle verlieren!
Deine Pflichten
Der Lehrling muss sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse seines Lehrberufes zu erlernen.Übertragene Aufgaben sind ordnungsgemäß durchzuführen.
Mit seinem/ihrem Verhalten ist der Eigenart des Betriebes Rechnung zu tragen (In jedem Betrieb gibt es Leitsätze oder Verhaltensrichtlinien, die eingehalten werden müssen.).
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind zu wahren.
Mit Werkzeug und Material muss sorgsam umgegangen werden.
Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung ist der Lehrberechtigte oder der/die AusbilderIn sofort zu verständigen oder verständigen zu lassen.
Regelmäßiger Besuch der Berufsschule: Zeugnisse der Berufsschule sind nach deren Erhalt unverzüglich dem Lehrberechtigten vorzulegen, Schulhefte auf dessen Verlangen.
Deine Rechte
Ordnungsgemäße Ausbildung: Fertigkeiten und Kenntnisse des Lehrberufes sind dem Lehrling vom Lehrberechtigten selbst oder durch andere geeignete Personen (AusbilderIn)
zu vermitteln.
regelmäßiger Lohn (Lehrlingsentschädigung) sowie Urlaub (25 bzw. 30 Werktage, je nach Branche)
Freistellung für den Besuch einer Berufsschule
Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für die Prüfungen
Arbeitsaufträge, die zu deiner Ausbildung gehören und deine Kräfte nicht übersteigen.
sichere Arbeitsbedingungen und keine Misshandlungen
Sollten deine Internatskosten höher sein als deine Lehrlingsentschädigung, dann wird der Differenzbetrag ausbezahlt.
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