Schulstraße in Amras
Schulwege müssen sicher sein

Amras hat die erste Schulstraße in Innsbruck eingeweiht. Im Bild: Stadträtin Elisabeth Mayr (6. v. l.), Stadträtin Uschi Schwarzl (7. v. l.), Schuldirektorin Monika Strobl (8. v. l.), Ersatz-GR Marco Frei (9. v. l.), VertreterInnen der ARGE und des Elternvereins sowie die Schulkinder der VS Amras freuen sich über die neue Schulstraße. | Foto: Stadt Innsbruck/S. Awad
  • Amras hat die erste Schulstraße in Innsbruck eingeweiht. Im Bild: Stadträtin Elisabeth Mayr (6. v. l.), Stadträtin Uschi Schwarzl (7. v. l.), Schuldirektorin Monika Strobl (8. v. l.), Ersatz-GR Marco Frei (9. v. l.), VertreterInnen der ARGE und des Elternvereins sowie die Schulkinder der VS Amras freuen sich über die neue Schulstraße.
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  • hochgeladen von Martina Obertimpfler

In Amras wurde vor kurzem die erste Schulstraße eingeweiht. Der Kirchweg führt direkt zur Volksschule Amras und soll Kindern einen sicheren Schulweg ermöglichen. 

AMRAS. Die sogenannten „Elterntaxis“, also Eltern, die ihre Kinder täglich zur Schule bringen, stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für SchülerInnen dar. Darum sollen jetzt Maßnahmen ergriffen werden, darunter die 33. Straßenverkehrsordnungs-Novelle (StVO), welche mit 1. Oktober in Kraft getreten ist und die Möglichkeit bietet, geregelte Schulstraßen einzuführen und damit die Sicherheit der Schulkinder an Schulen, und Bildungseinrichtungen zu erhöhen. Insbesondere dort, wo es keine Gehsteige oder andere Schutzwege gibt. Kürzlich wurde der Kirchsteig, der direkt zur städtischen Volksschule Amras führt, offiziell als erste Schulstraße in Amras eingeweiht.

Schulwege müssen sicher sein 

Zu Beginn und am Ende des Unterrichts kann die Straßenverkehrsbehörde per Verordnung gewisse Straßenstellen und Gebiete in der nahen Umgebung von Schulgebäuden zu Schulstraße erklären.

„Der Schulweg für unsere Kinder muss so sicher wie möglich sein. Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt dahin. Von Seiten der Stadt sind wir bereits in Kooperation mit den Schulen und der Elternvertretung weitere Schulstraßen umzusetzen, wo dies möglich ist“, erklärt Mobilitätsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.

So ist der Verkehr in der Schulstraße geregelt 

Allgemein ist der Verkehr in den Schulstraßen verboten, aber es gibt einige Ausnahmen, zum Beispiel ist Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt, sowie Kranken- und Schülertransporte, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, von Abschleppdiensten, der Pannenhilfe und AnrainerInnen sind zum Zweck des Zu- und Abfahrens ausgenommen. 

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