Bergsilvester
Seegruben-Feuerwerk im Wohnzimmer

Seegruben-Feuerwerk wird übertragen. | Foto: zeitungsfoto.at
  • Seegruben-Feuerwerk wird übertragen.
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INNSBRUCK. Rund  sechs Minuten wird das Seegruben-Feuerwerk zum Jahreswechsel dauern. Das Feuerwerk wird via Livestream im Internet übertragen. Unter folgendem Link (https://www.facebook.com/meininnsbruck) sowie über Facebook @meininnsbruck abrufbar.Stadt erinnert an Strafbestimmungen.

Programm

29.12.2021, ab 18 Uhr, 'Spaziergang durch Licht' durch die Innsbrucker Innenstadt
30.12.2021, 14 - 17 Uhr, Mobile Musikgruppen und beliebte Eyecatcher - sprich Walking Acts bevölkern die Innen- und Altstadt
30.12.2021, ab 18 Uhr, 'Spaziergang durch Licht'
31.12.2021, ab 18 Uhr, 'Spaziergang durch Licht'
31.12.2021, ab 24 Uhr, Bergsilvester Feuerwerk auf der Seegrube

Stadtspaziergang

An den letzten drei Tagen im Jahr, vom 29. bis 31. Dezember, wird die Tiroler Landeshauptstadt im Rahmen des Bergsilvesters zu einem leuchtenden Gesamtkunstwerk. Dafür sorgen Lichtinszenierungen, verbunden mit Hintergrundmusik, die ab Einbruch der Dunkelheit auf verschiedene Fassaden in der Innsbrucker Innenstadt projiziert werden und zu einem Stadtspaziergang einladen. Der Vorplatz bei der Hofburg, das Tiroler Landestheater mit dem Haus der Musik, die Altstadt beim Goldenen Dachl, der Domplatz und der Marktplatz mit der Silhouette von Mariahilf laden zu diesem Spaziergang durch Licht ein. Die Lichtinszenierung gekoppelt mit Hintergrundmusik an den genannten Plätzen soll dieses heurige – sehr spezielle Jahr – zum Ausklang verhelfen. Immer ab Einbruch der Dunkelheit starten die Projektionen auf den Fassaden und sollen Einheimische wie auch Gäste in die Innsbrucker Innenstadt einladen. Als Partner konnte die renommierte Firma MK Illumination – in Kombination mit dem bekannten Lichtkünstler Matthias Strobl – gewonnen werden.

Zwergsilvester

Der beliebte Zwergerlsilvester kann aus gegebenen Anlass nicht in der gewohnten Form stattfinden. Am 30. Dez. von 14.00 bis 17.00 Uhr werden dennoch Eyecatcher - sprich walking acts bzw. mobile Musikgruppen die Innsbrucker Altstadt bevölkern und den Familien einige fröhliche Stunden schenken. "Freut euch mit uns auf außergewöhnliche Künstlergruppen aus Österreich und Italien", lädt das Stadtmarketing zu Besuch ein.

Feuerwerk auf der Seegrube

"Die Wettervorhersagen für die letzte Nacht im Jahr scheinen vielversprechend. Einem spektakulären Feuerwerk auf rund 2.000 m Seehöhe steht dann um Mitternacht nichts mehr im Wege", informiert das Stadtmarketing über das geplante Feuerwerk. Auch heuer wird das Feuerwerk am 31. Dezember 2021 via Livestream im Internet übertragen. Unter folgendem Link können Sie das Feuerwerk in privater Wohnzimmeratmosphäre verfolgen: https://www.facebook.com/meininnsbruck

Strafen

Die Stadt Innsbruck macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper innerhalb der Stadtgrenzen nicht abgefeuert werden dürfen. Feuerwerkskörper dürfen legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet grundsätzlich sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen verboten.

Kontrollen

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. „Damit die Innsbruckerinnen und Innsbrucker den Jahreswechsel gebührend feiern können, haben wir in der Stadt viele Highlights wie die Lichtspaziergänge im Programm. Das offizielle Silvester-Feuerwerk wird auf der Nordkette gezündet“, unterstreicht der für die Sicherheit zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber. Daher hat die Stadt auch keine weiteren Ausnahmen vom Feuerwerksverbot – wie laut Gesetz möglich – genehmigt. „Private Feuerwerke in der Stadt sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Ältere Menschen, Tiere und die Umwelt leiden unter dieser Belastung“, stellt Bürgermeister Georg Willi klar.

Die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt (MÜG) überwacht und kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl den Verkauf als auch die geltenden Verbote von Feuerwerkskörpern nach dem Pyrotechnikgesetz.

Bezüglich der Verbote sollte man wissen, dass Raketen & Co in vier Kategorien unterteilt sind. Kategorie F1 umfasst Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die in Innenräumen gezündet werden dürfen. Kategorie F2 sind etwa Schweizer Kracher (sogenannte „Piraten“), Knallfrösche und Raketen. Diese dürfen von Personen ab 16 Jahren, aber eben nur außerhalb des Ortsgebietes abgefeuert werden. Für die Kategorien F3 und F4 − wirkungsstarke Raketen und Feuerwerksbomben − beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Dafür sind zudem spezielle Fachkenntnisse und eine pyrotechnische Bewilligung erforderlich.

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