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Rechtstipp
Skitouren abseits der Piste - Wer haftet bei einem Unfall?

Skitouren abseits der Piste ohne „offiziellen Führer“ erfolgen auf eigenes Risiko.   | Foto: Matthias Leinich - Symbolbild
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  • Skitouren abseits der Piste ohne „offiziellen Führer“ erfolgen auf eigenes Risiko.
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Auch Skitouren abseits der Piste erfreuen sich großer Beliebtheit, aber wer übernimmt im Fall der Fälle die Haftung?

INNSBRUCK. Wenn eine Skitour abseits der Piste durch einen professionellen Ski- oder Bergführer organisiert und durchgeführt wird, ist die Rechtslage aufgrund des Vertragsverhältnisses klar. Der Bergführer hat die Gruppe grundsätzlich sicher auf den Berg und wieder ins Tal zu bringen. Gerade in Tirol werden aber Skitouren abseits der Piste auch von Freunden oder Bekannten geplant und die Aufstiegs- und Abfahrtsrouten aufgrund von Erfahrungen oder Hinweisen aus dem Bekanntenkreis und dem Internet gewählt. Eine entsprechende Ausbildung, solche Touren zu planen, haben die wenigsten. Einleitend ist festzuhalten, dass Skitouren abseits der Piste ohne „offiziellen Führer“ auf eigenes Risiko erfolgen.  Es stellt sich aber die berechtigte Frage, ob eine Person aufgrund der übernommenen Planung der Skitour bereits die Haftung für einen möglichen (Lawinen-)Unfall übernimmt.

"Piz Buin" Entscheidung

Mit dieser Frage musste sich auch schon der Oberste Gerichtshof (OGH) befassen. In der sogenannten „Piz Buin“ Entscheidung wurde die Haftung des „Führers aus Gefälligkeit“ geprüft und letztlich auch bejaht. Demnach kann es sein, dass den alpin erfahrenen Tourengeher gegenüber seinen Begleitern eine Schutz- und Sorgfaltspflicht trifft. Entscheidend für eine mögliche Haftung ist, ob jeder Tourenteilnehmer eigenverantwortlich handelt oder seine Verantwortung aufgrund der Unerfahrenheit auf eine Person mit viel Tourenerfahrung überträgt. Einen erfahrenen Tourenteilnehmer kann daher die Haftung für einen Unfall treffen. Er wird juristisch als „faktischer Führer“ der Skitour eingestuft.

Bei Fragen zum Schirecht, steht Ihnen Mag. Christian Fuchs gerne zur Seite. | Foto: Alpsolut
  • Bei Fragen zum Schirecht, steht Ihnen Mag. Christian Fuchs gerne zur Seite.
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Prüfung von Fall zu Fall

In vielen Fällen wird vor der Skitour nicht ausdrücklich darüber gesprochen, sodass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine stillschweigende Übertragung der Verantwortung stattgefunden hat. Entscheidend ist die Frage, ob die Tourengruppe gemeinschaftliche Entscheidungen zum Ziel, Abbruch oder bei Bewältigung von Gefahrenstellen trifft oder ein einzelnes Gruppenmitglied aufgrund seiner Erfahrung entscheidet. Will man daher als erfahrener Alpinist eine Haftung vermeiden, sollte man konsequent zum Ausdruck bringen, dass jeder selbst eigenverantwortlich handelt und entscheiden muss, ob er die Tour beginnt, fortsetzt oder abbricht. Wenn die übrigen Teilnehmer dann weitergehen, tun sie dies auf eigene Verantwortung.

Mag. Fuchs steht Ihnen zur Seite

RA Mag. Christian Fuchs ist seit 2010 als Rechtsanwalt in Innsbruck tätig. Er hat sich unter anderem auf das Thema Skirecht spezialisiert. Bei weiteren Fragen zum Thema:
Fuchs – Wenzel Rechtsanwälte, Anichstraße 42, 6020 Innsbruck
www.schirecht.at

Mehr Rechtstipps der Rechtsanwaltskammer Tirol finden Sie hier

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