MCI Neu
Stadt sieht Klärungsbedarf bei Geld, Tiefgarage, Sportplatz und Busparkplatz

Das MCI-Siegerprojekt vom dänischen Architekturbüro Henning Larsen. Der Baubeginn ist weiterhin offen.  | Foto: Henning Larsen
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  • Das MCI-Siegerprojekt vom dänischen Architekturbüro Henning Larsen. Der Baubeginn ist weiterhin offen.
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Der Neubau des Management Centers Innsbruck (MCI) am Standort beim Fennerareal ist ein gemeinsames Großprojekt von Land Tirol und Stadt Innsbruck und ist im aktuellen gemeinderätlichen Arbeitsübereinkommen festgelegt. Der Streit zwischen Stadt und Land geht aber weiter.

INNSBRUCK. Bürgermeister Georg Willi reagiert auf einen Brief des Landeshauptmann-Stellvertreters Georg Dornauer vom 19. September und einen Medienbericht vom 24. September mit dem Vorwurf, die Stadt Innsbruck komme ihren Verpflichtungen nicht nach. „Vielmehr sind die für das MCI-Neubauprojekt notwendigen Prüfungen und Vertragsverhandlungen seitens der Stadt Innsbruck voll im Gange“, betont Bürgermeister Willi in seiner Replik, die zeitgleich als Brief an LH-Stv. Georg Dornauer als Hochbaureferenten ergeht. Willi stellt den erwähnten Stillstand bei der Stadt Innsbruck entschieden in Abrede: „Mit Verwunderung nehmen wir die in den Medien dargestellte Behauptung zur Kenntnis, die Stadt Innsbruck komme ihren Verpflichtungen beim Baurechtsvertrag nicht nach.“ Schließlich habe das Land Tirol selbst erst vor wenigen Wochen die neue Tiefgaragen-Rampe präsentiert, die sich nun außerhalb der Baurechtsfläche befinden werde und wodurch sich die Situation wesentlich zum Nutzen für den gesamten MCI-Neubau und somit zum Vorteil des Landes Tirol, aber leider auch deutlich zum Nachteil der Stadt Innsbruck (unter anderem in der künftigen Nutzungsmöglichkeit des Restgrundstückes) geändert habe, hält Bürgermeister Willi fest. Weitere Verhandlungen zum Baurechtsvertrag seien daher unumgänglich.

Das Dossier "MCI Neu" der BezirksBlätter Innsbruck finden Sie hier

Foto: Land Tirol

Dienstbarkeitsvertrag ist ausständig

Willi weist seinerseits auf Versäumnisse des Landes hin: „Die von dir (LH-Stv. Dornauer) angesprochenen Dienstbarkeiten betreffend soll, wie bereits auf Verwaltungsebene besprochen, vom Land Tirol ein Dienstbarkeitsvertrag ausgearbeitet werden, der sämtliche erforderlichen Dienstbarkeiten für das MCI, das Restgrundstück der Stadt Innsbruck bzw. den Sportplatz und das Hofgarten-Café berücksichtigt.“ Dieser Vertragsentwurf sei seit gut einem Jahr trotz wiederholter Nachfrage der Stadt Innsbruck ausständig. Erst vergangene Woche wurden der Stadt Innsbruck die dem aktuellen Planungsstand angepassten Dienstbarkeitspläne übermittelt. Auch die Auffassungen im Zusammenhang mit den Kosten der SOWI-Rampenschließung und Platzgestaltung seien laut Bürgermeister Willi nach wie vor kontrovers: „Es ist nicht zu erwarten, dass der Gemeinderat der vom Land Tirol geforderten umfassenden hohen Kostenbeteiligung durch die Stadt Innsbruck seine Zustimmung erteilen wird. Auch dazu finden laufend Gespräche statt“, sagt Bürgermeister Georg Willi.

Bgm. Georg Willi sieht noch einige offene Punkte zwischen Stadt und Land beim MCI Neu-Projekt. | Foto: Bauer
  • Bgm. Georg Willi sieht noch einige offene Punkte zwischen Stadt und Land beim MCI Neu-Projekt.
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Bauverbotsablöse

Bürgermeister Georg Willi nennt in seinem Brief weiters wichtige offene Punkte wie die Bauverbotsablöse, die die Grundvoraussetzung für die Bebaubarkeit des Areals und somit für das MCI nicht nur Angelegenheit der Stadt Innsbruck sei, oder die notwendige Baustelleneinrichtung auf dem städtischen Restgrundstück, die ebenfalls einer Abstimmung, vertraglichen Regelung und entsprechender Informationen vom Land Tirol bedürfe. „Die Stadt Innsbruck überlässt dem Land Tirol nicht nur unentgeltlich (kein Baurechtszins) das Grundstück, sondern nimmt zudem Millionen in die Hand, damit das Areal überhaupt bebaut und somit das MCI errichtet werden kann“, betont Bürgermeister Willi. Klärungsbedarf bestehe auch noch hinsichtlich der Umplanungen bezüglich Tiefgaragen-Rampe, Sportplatz und des Busparkplatzes. „Zum einen kann der Baurechtsvertrag nicht isoliert betrachtet und abgeschlossen werden, und zum anderen hat auch das Land Tirol noch einige Aufgaben zu erledigen, die Voraussetzung für eine abschließende Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Bund und der Stadt Innsbruck sind“, fasst Bürgermeister Willi abschließend zusammen: „Selbstverständlich kann und wird die Stadt Innsbruck den Gemeinderat erst befassen, sobald alle offenen Punkte geklärt sind.“

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