Unfälle durch Feuerwerkskörper können vermieden werden

Das KFV erwartet heuer wieder hunderte Verletzte durch Pyrotechnikunfälle | Foto: fotograf1a / Fotolia
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TIROL. Jedes Jahr zu Silvester kommt es zu zahlreichen Unfällen, weil Knall- und Feuerwerkskörper falsch verwendet wurden. Die meisten Unfälle ereignen sich rund um Silvester. Dabei wären diese häufig zu vermeiden.

Rund 300 Verletzte in Österreich

In Österreich verletzen sich jährlich rund 300 Personen in Österreich durch Feuerwerkskörper und Knallkörper so stark, dass sie zur Nachbehandlung ins Krankenhaus müssen, so Othmar Thann, Direktor des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). 40 Prozent der Verletzten sind zwischen 15 und 24 Jahren, 21 Prozent sind jünger als 15 Jahre. 97 Prozent der Verletzten sind männlich. „Gerade Kindern und Jugendlichen fehlt einerseits oft das Wissen über den richtigen Umgang mit pyrotechnischen Produkten und andererseits das Gefahrenbewusstsein.“ 76 Prozent der Verletzungen betreffen Hände und Finger. Vier Personen verunglückten von 2011 bis 2015 tödlich. Die meisten Verletzungen sind offene Wunden, Verbrennungen und Verbrühungen.

Unfallursachen

Die meisten Unfälle entstehen durch vorzeitiges oder verzögertes "Losegehen" von Knallkörpern und Raketen. Häufig werden auch Erzeugnisse verwendet, die nicht zugelassen sind. Dadurch erhöht sich die Gefahr für Verletzungen. Aus diesem Grund sollte man nur jene Feuerwerkskörper verwenden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Um weitere Gefahrenquellen zu vermeiden, sollte man auch auf die richtige Anwendung achten.

Die schlimmsten Fehler bei der Anwendung von pyrotechnischen Produkten

  • Kauf und Verwendung nicht zugelassener Produkte: Durch diese Produkte steigt die Gefahr und das Risiko ist nicht kalkulierbar.
  • Zu geringe Sicherheitsabstände zu anderen Personen und Objekten: Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss.
  • Ungeeignete Abschussvorrichtungen: Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden oder in einzeln stehenden Flaschen stecken. Raketen müssen leichtgängig ohne Widerstand aufsteigen können.
  • Zu nahe am Körper zünden: Anzünden immer mit möglichst großem Körperabstand.
  • Noch einmal probieren: Pyrotechnische Versager („Blindgänger“) niemals ein zweites Mal anzünden, weiter verwenden oder gar nachsehen, was denn da los ist.

    Sicherheitstipps für das Abschießen von Raketen

  • Feuerwerkskörper sollten nur im Fachhandel gekauft werden. Gebrauchsanweisung und die vorgeschriebene Kennzeichnung sollten vorhanden sein. Diese gibt Auskunft über die Altersfreigaben für die entsprechenden Feuerwerkskörper. „Schweizerkracher“ und „Piraten“ sind seit 2013 nicht mehr erlaubt.
  • Raketen sollen an einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden. Nicht in der Kleidung aufbewahren.
  • Die Gebrauchsanweisung soll beachtet werden: Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein. Sie befindet sich entweder auf dem Feuerwerksartikel oder auf der kleinsten Verpackungseinheit. Diese sollte bereits schon am Nachmittag gelesen werden.
  • Pyrotechnische Artikel sollten nur nüchtern abgefeuert werden
  • Keine selbst gebastelten oder veränderten Feuerwerkskörper verwenden.
  • Man sollte immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit halten.

  • Auf allfällige Verbotszonen achten. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet auch zu Silvester verboten.

Sicherheitstipps für Zuschauer

  • Man sollte immer genug Abstand zum Feuerwerk einhalten.
  • Man sollte sich niemals in Richtung der Raketen aufhalten.
  • Handtaschen geschlossen halten, auf Kapuzen achten. Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, Taschen und Kapuzen sind besonders gefährdet.
  • Fenster, Balkon- und Haustüren sollen geschlossen werden. So können "Irrläufer" vermieden werden.
  • Brennbare Materialien sollen nicht in unmittelbarer Nähe des Hauses gelagert werden. Somit kann vermieden werden, dass Irrläufer diese Materialien entzünden können.
  • Irrläufer gefährden brennbare Materialien auf Loggien und Balkonen. Daher sollten diese Materialien in der Silvesternacht verräumt werden.
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