Behörde will jetzt Rechtfertigung
Verstoß gegen die Corona-2G-Regelung im Feber 2022

Im Feber 2022 galt die 2G-Regel, die Behörde will jetzt (Feber 2023) eine Rechtfertigung für einen 2G-Regel-Verstoß. | Foto: Pixabay/geralt (Symbolbild)
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Es ist keine Nachricht in einer Faschingszeitung, es ist kein Aprilscherz und es ist auch keine Meldung eines Satiremagazins. Die Behörde hat jetzt einen Betroffenen zur Rechtfertigung für einen Verstoß gegen die Corona-2G-Regelung im Feber 2022 aufgefordert, ein Jahr später. Spannendes Detail: ist das ein Einzelfall oder trifft das alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Gemeinderatswahl 2022?

INNSBRUCK. Erinnern Sie sich noch an den 5.2.2022? Es war ein Samstag, die Temperaturen in Tirol lagen zwischen 5 und 10 Grad und es galt das COVID-19-Maßnahmengesetz. In diesem Gesetz wurde auch die Zusammenkünfte geregelt. In der dazugehörigen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBL 34/2022 wurde in § 13 in acht Absätzen die Zusammenkünfte genaustens geregelt: 2G-Nachweis, max. 25 Personen in einem Raum, Maskenpflicht und das Treffen nur zwischen 5 und 22 Uhr. Die rechtliche Situation hat sich inzwischen komplett verändert, die damaligen Gesetzestexte für juristische Historiker von Interesse, könnte man meinen. In Tirol ist jetzt eine Bezirkshauptmannschaft tätig geworden. Am 3. Feber 2023 erhielt eine betroffene Person die Aufforderung zur Rechtfertigung für einen Vorfall vom 5.2.2022.

Das Dossier der BezirksBlätter Tirol zum Thema Corona in Tirol

Die Tat

"Sie haben am 5.2.2022 gegen 15 Uhr an einer Zusammenkunft am genannten Ort von mindestens sieben Personen teilgenommen, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt über keinen 2G-Nachweis verfügten."

So wird die Tat im Schreiben der Bezirkshauptmannschaft vom 3.2.2023 formuliert. Der Betroffene wird über die Gesetzeslage der Verwaltungsübertretung informiert und hat zwei Wochen Zeit, um sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin zum Vorfall zu rechtfertigen.

Ist es ein Einzelfall oder müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinderatswahlen 2022 in Tirol ihr Gesundheitsarchiv durchforsten? | Foto: Michael Strini
  • Ist es ein Einzelfall oder müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinderatswahlen 2022 in Tirol ihr Gesundheitsarchiv durchforsten?
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Da war doch was?

Tirol stand im Feber 2022 auch ganz im Zeichen des Wahlkampfs für die Gemeinderatswahlen. Kandidatinnen und Kandidaten lachten von Plakaten und wurde in Parteimagazinen und den sozialen Medien präsentiert. Nicht fehlen durfte dabei auch ein Team-Foto der gesamten Liste. Entsprechend der damaligen rechtlichen Situation, wurden die Fotos alle im Freien gemacht. So auch mit dem Betroffenen. Dieser hat zwar die Fotoaufnahmen als Beweis, ob und wie er den damaligen 2G-Nachweis erbringen soll, bleibt spannend. In der Vielfalt der G-Regelungen (1G, 2G, 2G+, 2,5G und 3G) bedeutet 2G: "vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt".

Das Dossier der BezirksBlätter Tirol zur Gemeinderatswahl 2022 in Tirol

Warum wird ermittelt?

Ob es sich bei diesen Ermittlungen der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft um einen Einzelfall handelt oder doch die Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinderatswahlen 2022 ihr Gesundheitsarchiv durchforsten müssen, wird sich noch zeigen.

Im konkreten Fall soll eine Anzeige existieren, gegenüber eine Liste, die den Einzug in den Gemeinderat im Übrigen nicht geschafft hat. Aber auch Juristen werden sich freuen, im Abs. 2 der damaligen Verordnungen steht: "Abs. 1 gilt nicht für Zusammenkünfte an denen nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen."

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