Mordfall Daniela Kammerer
Verteidigung bezweifelt DNA-Spuren und bringt eigene Zeugenaussagen
- Der Tatort, die Telefonzelle, am 23. Juni 2005 in Innsbruck beim Rapoldipark.
- Foto: MeinBezirk Archiv/APA/Parigger
- hochgeladen von Georg Herrmann
Am 19. Oktober beginnt am Landesgericht Innsbruck der Mordprozess im Fall Daniela Kammerer. Wenige Tage vor dem Prozessauftakt meldet sich die Verteidigung des Angeklagten zu Wort. Sie hält ihren Mandanten für unschuldig, zweifelt die Aussagekraft der DNA-Spuren an und kündigt eigene Beweise sowie Zeugenaussagen an.
INNSBRUCK. Im Mordfall Daniela Kammerer beginnt am 19. Oktober 2026 das Verfahren vor dem Innsbrucker Schwurgericht. Die Verteidigung weist die Vorwürfe gegen den Angeklagten entschieden zurück. Nach ihrer Darstellung gebe es weder in den polizeilichen Ermittlungen noch in der Anklageschrift einen ausreichenden Beweis für dessen Schuld. RA Mathias Kapferer kündigen an, im Prozess Beweise für einen anderen Tatablauf vorzulegen. Dazu sollen mehrere Zeugenaussagen gehören. Außerdem verweist die Verteidigung auf Verdachtsmomente gegen eine andere Person. Nähere Angaben dazu enthält die Pressemitteilung nicht.
Der Prozess
Mehr als 21 Jahre nach dem Mord an Daniela Kammerer steht der Prozess gegen einen 42-jährigen ehemaligen Studienkollegen bevor. Die Verhandlung am Landesgericht Innsbruck findet am 19. und 23. Oktober statt. Am ersten Verhandlungstag soll der Angeklagte vor dem Schwurgerichtshof einvernommen werden. Zudem stehen die Erörterung von Gutachten und weitere Beweisaufnahmen auf dem Programm. Am zweiten Termin sollen die Plädoyers folgen und die Geschworenen über die Schuldfrage beraten. "Im Fall der am 23.06.2005 vor einer Telefonzelle beim Innsbrucker Rapoldipark tot aufgefundenen, 19-jährigen Daniela K. hat die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Innsbruck eine Anklage wegen Mordes eingebracht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Daniela K. durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Beim Angeklagten handelt es sich um einen nunmehr 42-jährigen Österreicher, der bereits seit einigen Jahren in Australien lebt. Der Angeklagte wurde bereits Ende Dezember 2013 festgenommen und war circa 7 Wochen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft." So lautet die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innsbruck im Mai 2026.
Der Fall
Die Studentin machte sich am 23. Juni 2005 nach einer Party mit dem Fahrrad auf den Weg zurück ins Studentenheim, kam dort jedoch nie an. Ein Pensionist entdeckte die ermordete junge Frau in den frühen Morgenstunden nahe einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark. Die Tatwaffe, ein etwa 30 cm langes Messer, konnte nicht gefunden werden. Acht Jahre später, 2013 wurde eine spezielle Cold-Case-Einheit des Bundeskriminalamts formiert, die sich um diesen Fall kümmerte. Mario Hejl vom Bundeskriminalamt erklärte damals zu dem Fall, dass dem Spurenbild zufolge und auch laut Gerichtsmedizin der Tod der Studentin sehr schnell eingetreten sein müsse. Zwei Stiche, einen ins Herz und einen in die Lunge, habe Daniela Kammerer erlitten. Dieses Verletzungsbild lasse wenig Chance auf Gegenwehr zu, so Hejl.
Verteidigung stellt DNA-Spuren infrage
Ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung ist eine Zigarettenkippe, die in einer Telefonzelle gefunden wurde. Sie wird in den Ermittlungsunterlagen als Spur SP 7 bezeichnet. Die Verteidigung widerspricht der Darstellung, wonach es sich dabei um neue DNA-Beweise handle. Die Zigarettenkippe sei bereits seit Beginn der Ermittlungen sichergestellt gewesen. Auch die Aussagekraft der DNA-Spuren wird bestritten. Die Verteidigung beruft sich dabei auf Gutachten des Gerichtsmediziners Cornelius Courts vom Universitätsklinikum Köln. Nach ihrer Darstellung könne DNA des Angeklagten auf unterschiedliche Weise auf die Zigarettenkippe gelangt sein, ohne dass dieser selbst am Fundort gewesen sein müsse. Als mögliche Erklärungen nennt die Verteidigung unter anderem die Weitergabe einer Zigarette oder die Übertragung von DNA durch einen persönlichen Kontakt mit dem Opfer. Die Verteidiger erklären außerdem, dass auch die Gerichtsmedizin Innsbruck solche Übertragungswege grundsätzlich für möglich halte. Ob und welche Schlussfolgerungen sich daraus für den konkreten Fall ergeben, wird im Gerichtsverfahren zu beurteilen sein.
Fehlendes Motiv
Die Verteidigung kritisiert zudem, dass in der Anklage kein mögliches Tatmotiv angeführt werde. Nach ihrer Darstellung gebe es keine nachvollziehbare Erklärung, weshalb der Angeklagte Daniela Kammerer getötet haben sollte. Die Verteidiger betonen, dass ihr Mandant bislang unbescholten sei und sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ verhalten habe. Zugleich erheben sie schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsarbeit, insbesondere gegen das mit dem Fall befasste Cold-Case-Team.
"Der jetzt angeklagte Familienvater ist ein unbescholtener, erfolgreicher Manager, der
sich stets kooperativ gegenüber den Behörden gezeigt hat. Er leidet seit Jahren nicht
nur unter einer „unmenschlichen und rechtswidrigen“ Vorgangsweise der
Strafverfolgungsbehörden, insbesondere des Cold Case Teams, sondern muss auch
mit dem ungerechtfertigten Vorwurf umgehen, einen anderen Menschen getötet zu
habe. Die psychische und physische Belastung eines solchen Vorwurfs lässt sich für
Unbeteiligte schwer ermessen." RA Kapferer in der Aussendung
Angeklagter reist aus Australien an
Der Angeklagte lebt nach Angaben seiner Verteidigung in Australien und will für den Prozess freiwillig nach Innsbruck reisen. Mit seiner Teilnahme am Verfahren wolle er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entkräften. Auf Interviews sowie die Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seiner Person möchte er verzichten. Als Gründe nennt die Verteidigung den Schutz seiner Familie und seiner Privatsphäre. Im bevorstehenden Schwurgerichtsverfahren werden die Anklage und die Verteidigung ihre jeweiligen Beweise und Argumente vorbringen. Über die Schuldfrage entscheiden die Geschworenen nach der Beweisaufnahme. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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