Jahreswechsel
Verzicht auf private Feuerwerke

Die Stadt Innsbruck ruft die Bevölkerung auf, sich an die gesetzlichen Bestimmungen des dritten Lockdowns zu halten und auf ein privates Feuerwerk zu verzichten. | Foto: zeitungsfoto.at
  • Die Stadt Innsbruck ruft die Bevölkerung auf, sich an die gesetzlichen Bestimmungen des dritten Lockdowns zu halten und auf ein privates Feuerwerk zu verzichten.
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INNSBRUICK. Silvester ist für viele untrennbar mit Feuerwerk verbunden – durch die Covid-19-Pandemie ist heuer jedoch vieles anders. Die Stadt Innsbruck ruft daher die Bevölkerung auf, sich an die gesetzlichen Bestimmungen des dritten Lockdowns zu halten und auf ein privates Feuerwerk zu verzichten. Grundsätzlich ist das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 innerhalb der Ortseinfahrten von Innsbruck streng verboten. Diese Feuerwerkskörper sind aber in Geschäften erwerbbar. Außerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie grundsätzlich gezündet werden.

Rücksicht

„Besonders für die Tierwelt ist die Knallerei eine große Belastung und natürlich für die Umwelt. Zum heurigen Jahreswechsel wird verstärkt kontrolliert werden. Ich bitte alle Innsbruckerinnen und Innsbrucker sich an die Bestimmungen zu halten und hoffe auf einen sicheren Jahreswechsel für uns alle“, weiß Bürgermeister Georg Willi. Er appelliert an die Innsbruckerinnen und Innsbrucker, kein privates Feuerwerk abzufeuern. „Auch, wenn 2020 ein Jahr des Verzichts war, so sollten wir an Silvester nicht damit aufhören und weiter aufeinander schauen und zusammenhalten“, bekräftigt Willi. Vizebürgermeister Johannes Anzengruber macht auf die Gefahren aufmerksam: „Auch fernab des Stadtgebiets muss unbedingt Abstand zum Wald gehalten werden, denn bei Trockenheit besteht erhöhte Brandgefahr. Nicht nur ein ausgetrockneter Boden und die Bäume sind leicht entzündbar, auch Vordächer und Balkone können schnell Feuer fangen.“

Vorsicht mit trockenen Christbäumen

Branddirektor Helmut Hager erinnert daran, dass der Brandschutz auch nach Weihnachten nicht außer Acht gelassen werden darf. Nicht nur Raketen in Waldnähe sind ein Risiko, auch bereits ausgetrocknete Christbäume bergen Gefahren: „Oftmals kommt es zu Einsätzen, weil Kerzen auf Christbäumen rund um Silvester noch einmal entzündet werden. Das Geäst ist aber nach mehreren Tagen in den beheizten Wohnungen schon sehr trocken und brennt wie Zunder.“ Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden, grundsätzlich empfehlen die Innsbrucker Feuerwehren den Umstieg auf LED.

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist ab der Kategorie F2 im gesamten Ortsgebiet von Innsbruck verboten.
F1: Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, ab zwölf Jahren, Fachkenntnis nicht erforderlich
F2: Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Raketen, ab 16 Jahren, Fachkenntnis nicht erforderlich
F3: Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen etc., ab 18 Jahren, Sachkunde erforderlich (nur mit Berechtigung erhältlich)
F4: Feuerwerksbomben, römische Lichter, Feuertöpfe, ab 18 Jahren, Fachkenntnis erforderlich (nur mit Berechtigung erhältlich)

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