Wahlanfechtung: Vorbereiten auf den "Ernstfall"

Bürgermeister Georg Willi  am Tag seiner Angelobung als Stadtchef. Auch seine Wahl könnte wiederholt werden müssen.
  • <b>Bürgermeister Georg Willi </b> am Tag seiner Angelobung als Stadtchef. Auch seine Wahl könnte wiederholt werden müssen.
  • hochgeladen von Stephan Gstraunthaler

Seit vergangenem Montag läuft die sogenannte Herbstsession des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Auf der Tagesordnung dieser mehrere Wochen dauernden Sitzung steht neben vielen anderen Themen auch die Anfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl. Sollte dieser stattgegeben werden, müsste sowohl das Stadtparlament als auch der Bürgermeister (binnen 100 Tagen) neu gewählt werden.

Juristische Einschätzung

Auch wenn man im Rathaus die Wahrscheinlichkeit einer Aufhebung gering einschätzt, müssen sich die zuständigen Juristen im Magistrat mit der Frage "Was wäre wenn?" beschäftigen. Denn gänzlich unrealistisch ist eine Aufhebung nicht.

Willi bliebe vorerst im Amt

Nach deren Einschätzung würde eine Aufhebung der GR-Wahl zwangsläufig auch eine Aufhebung der Bürgermeisterwahl zur Folge haben, da zweitere formal nachrangig ist. Dennoch bliebe – so die vorherrschende Rechtsmeinung – Georg Willi bis zum Ergebnis der Neuwahl weiter in Amt und Würden. Alle bisher getroffenen Entscheidungen des Bürgermeisters und des Gemeinderats wären weiter gültig. Mehr noch: Der jetzige Gemeinderat müsste sogar noch ein Budget für 2019 beschließen, obwohl seine Mitglieder nicht rechtskräftig gewählt wurden. Selbstverständlich könnte der VfGH in seinem Urteilsspruch zu all diesen Detailfragen auch eine andere Vorgehensweise anordnen. In der Stadtregierung bereitet man sich aber auf das skizzierte Worst-Case-Szenario vor.

Frühestens Ende der Woche

Auf Anfrage des STADTBLATTes erläutert der Mediensprecher des VfGH, Wolfgang Sablatnig, dass mit einer Entscheidung frühestens Ende der Woche zu rechnen sei. Je nach Verlauf der Beratungen könne es aber auch deutlich länger dauern.

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