Rathaus
Zugangskontrollen werden aufgehoben, FFP2-Maskenpflicht bleibt

Die Zugangsbeschränkungen im Rathaus werden aufgehoben. | Foto: IKM
  • Die Zugangsbeschränkungen im Rathaus werden aufgehoben.
  • Foto: IKM
  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Zwei Jahre war der Zugang aufgrund Corona strenge Bestimmungen unterworfen. Ab 5. März sind sämtliche Zugänge zum Rathaus wieder geöffnet. Das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und im Parteienverkehr bleibt weiterhin aufrecht.

Zugangsregeln

Seit März 2020 gelten im Magistrat im Hinblick auf die geltenden Corona-Maßnahmen eingeschränkte Zugangsregelungen. Seither ist das Innsbrucker Rathaus nur über die Fallmerayerstraße Nord sowie das Bürgerservice erreichbar. Analog zu den Öffnungsschritten des Bundes ab 5. März 2022 fallen nun auch in der Maria-Theresien-Straße 18 die Zugangskontrollen und sämtliche Rathauszugänge werden wieder geöffnet – dies gilt auch für die Aufzüge.

Maskenpflicht und Termine

Das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und im Parteienverkehr bleibt weiterhin aufrecht. Um Verzögerungen und überfüllte Wartebereiche bei Behördengängen zu vermeiden, muss vorab nach wie vor ein Termin mit der entsprechenden Dienststelle vereinbart werden. Darüber hinaus sollen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen unbedingt weiter eingehalten werden. Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen sind online unter www.innsbruck.gv.at oder über die Telefonnummer +43 512 5360-0 erhältlich.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Terminvereinbarung sind nach wie vor das Bürgerservice (geöffnet von Mo. bis Do., 8.00 - 17.00 Uhr und Fr., 8.00 - 12.00 Uhr), die Aufenthaltsangelegenheiten (Mo. bis Fr., 8.00 - 12.00 Uhr) und das Meldewesen (Mo. bis Fr., 8.00 - 12.00 Uhr). Für die (Neu-)Ausstellung eines Reisepasses muss jedoch wie gehabt ein Termin im Vorfeld vereinbart werden.

Digitale Services

Sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen und Online-Leistungen des Stadtmagistrats sind unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich. Mit der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift können Amtswege im Internet erledigt werden. Die Beantragung erfolgt über www.handy-signatur.at oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoß) möglich. Diverse Formulare stehen Bürgerinnen und Bürgern unter www.innsbruck.gv.at/formulare zur Verfügung.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.