LRin Zoller-Frischauf
„Allgemeines Bettelverbot im Landespolizeigesetz bleibt jedenfalls aufrecht!“

Für LRin Zoller-Frischauf ist die Aufhebung in der Landeshauptstadt ein falsches Signal. | Foto: Neumayr
  • Für LRin Zoller-Frischauf ist die Aufhebung in der Landeshauptstadt ein falsches Signal.
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TIROL. LRin Patrizia Zoller-Frischauf erinnert die Innsbruckerinnen und Innsbrucker an das Bettelverbot im Landespolizeigesetz. Das fällt nämlich in ihre Zuständigkeit innerhalb der Tiroler Landesregierung und ist somit auch in der Landeshauptstadt gültig.

Das Bettelverbot „verbietet aggressives und aufdringliches Betteln, beispielsweise durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten, Beschimpfen oder lautstarkes Klagen sowie Betteln unter Mitwirkung von unmündigen Minderjährigen und gewerbsmäßiges Betteln. Betroffene können in solchen Fällen die Polizei rufen", erklärt die Landesrätin.

Falsches Signal in Innsbruck

Die gestern im Innsbrucker Gemeinderat beschlossene Aufhebung der ortspolizeilichen Verordnung zur Ausweitung des Bettelverbotes sieht die Landesrätin als falsches Signal. 
„In den letzten Wochen war wieder ein Anstieg an aufdringlicher und aggressiver Bettelei in Innsbruck spürbar. Viele befürchten, dass nach der Aufhebung der Bettlerverordnung nun wieder vermehrt organisierte Bettlerbanden angelockt werden“, so Zoller-Frischauf abschließend.

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