Das Landesverwaltungsgericht Tirol zieht Bilanz

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol Christoph Purtscher überreicht LH Günther Platter den Tätigkeitsbericht 2016. | Foto: Land Tirol/Ibele
  • Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol Christoph Purtscher überreicht LH Günther Platter den Tätigkeitsbericht 2016.
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Der Tätigkeitsbericht des Tiroler Landesverwaltungsgerichts (LVwG) 2016 zieht eine deutlich positive Bilanz. „Es zeigt sich, dass die Aufhebung des verwaltungsinternen Instanzenzuges richtig war. Die Verfahren werden schneller abgewickelt und das Landesverwaltungsgericht bietet eine hohe Rechtssicherheit“, freut sich LH Günther Platter über die positive Entwicklung. 2014 wurden in den Bundesländern Österreichs Landesverwaltungsgerichte eingeführt, die für Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerden zuständig sind. Damit wurden mehrere Berufungs- sowie Sonderbehörden aufgehoben, eine einheitliche Rechtsschutzinstanz geschaffen und Bürokratie abgebaut.

Bilanzen in Bau- und Agrarverfahren

„Das LVwG Tirol ist gut aufgestellt. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt schnell und in hoher Qualität. Anfechtungen und Anfechtungserfolge belegen diese Tatsache“, erklärt LH Platter. Auch Christoph Purtscher, der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol freut sich über die gute Bilanz: „Neben der zügigen Verfahrensabwicklung ist hervorzuheben, dass die unabhängigen RichterInnen im Regelfall in der Sache selbst entscheiden.“

Im Bereich der Bauverfahren entschied das LVwG Tirol seit dem 1. Jänner 2014 in 759 Fällen – bei einer kurzen Verfahrensdauer von durchschnittlich 4,5 Monaten. Lediglich zehn Prozent dieser gerichtlichen Entscheidungen wurden beim Verwaltungsgerichtshof mittels Revision angefochten. Mit Blick auf die bereits entschiedenen Revisionen, waren nur 15 Prozent erfolgreich.

Auch bei den Agrarverfahren ist die Bilanz ausgezeichnet: Bei vergleichbarer Verfahrensdauer wie im Bereich der Bauverfahren konnten in den letzten drei Jahren 377 Beschwerdeakten erledigt werden. 26 Prozent der vom LVwG entschiedenen Fälle wurden bei den Höchstgerichten angefochten. Mit 3,5 Prozent kann der Anfechtungserfolg als sehr gering bezeichnet werden. „Der Tätigkeitsbericht zeigt eindrucksvoll: Die Abwicklung der Verfahren war noch nie so schnell und effizient“, bedankt sich LH Platter bei den MitarbeiterInnen des Tiroler Landesverwaltungsgerichts für ihre hervorragende Arbeit.

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