Polit-Ticker
"das Neue Innsbruck", Info-Offensive und Wahlkampfkostengrenze

Florian Tursky informiert über den neuen Namen der bürgerlichen Liste, bestehend aus ÖVP, Für Innsbruck und Tiroler Seniorenbund. | Foto: BezirksBlätter
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Die gemeinsame Liste der ÖVP, Für Innsbruck und Tiroler Seniorenbund wird unter den Namen "das Neue Innsbruck" antreten. Die Veränderungen in der Parteienlandschaft wird Auswirkungen auf den Wahlzettel haben. Entsprechend einem angenommenen Antrag der Alternativen Liste startet die Stadt eine Informationsoffensive zum Thema Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Über eine Wahlkampfkostenobergrenze wird diskutiert.   

INNSBRUCK. Eine Woche vor dem Stadtparteitag der Innsbrucker Volkspartei hat Staatssekretär Florian Tursky im siebten Stock des Rathauses den Namen der bürgerlichen Wahlbewegung präsentiert. Die ÖVP, Für Innsbruck und der Tiroler Seniorenbund werden das Neue Innsbruck. „Innsbruck braucht Erneuerung. Die Menschen haben genug vom Chaos und Stillstand der letzten Jahre. Ich stehe für einen neuen politischen Stil. Und gemeinsam können wir mit dieser bürgerlichen Allianz Großes umsetzen“, so Tursky. GR Lucas Krackl ergänzt: „Das Neue Innsbruck steht für das Ende des Streits in der Innsbrucker Stadtpolitik und eine echte Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Weg vom grünen Chaos, hin zum Umsetzen.“ Am 29. November werden die ÖVP, FI und TSB in Innsbruck offiziell die neue bürgerliche Allianz, das Neue Innsbruck, aus der Taufe heben. Detail am Rande: die Farbe der neuen Liste "das Neue Innsbruck" ist orange.  Die Entscheidung über die Kurzbezeichnung der Liste "das Neue Innsbruck" steht noch aus.

"das Neue Innsbruck" präsentiert sich am 29.11. bei einer Kick-off-Veranstaltung | Foto: BezirksBlätter
  • "das Neue Innsbruck" präsentiert sich am 29.11. bei einer Kick-off-Veranstaltung
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Listenerstellung

Die Veränderungen der Listen in Innsbruck haben entsprechende Auswirkungen auf den Stimmzettel für die Gemeinderatswahl. Die Reihung der Listen orientiert sich nach dem letzten Wahlergebnis bzw. nach dem zeitlichen Eintreffen der neuen Listen. Aktuell ergibt sich folgende Reihung: 1. Grüne Innsbruck, 2. FPÖ, 3. SPÖ, 4. Neos, 5. Liste Fritz, 6. Gerechtes Innsbruck, 7. ALi. Die Liste von Vizebgm. Johannes Anzengruber und die Liste "das Neue Innsbruck" reihen sich anschließend an. Eine Entscheidung, ob "das Neue Innsbruck" entsprechend der Wahlordnung als Nachfolgerin der ÖVP oder Für Innsbruck (würde Platz 3 auf dem Stimmzettel ergeben) antritt, ist noch nicht gefallen. Die endgültige Entscheidung über die Reihung am Stimmzettel trifft die Hauptwahlbehörde. 

Aktuelles aus der Stadtpolitik finden Sie im Polit-Ticker der BezirksBlätter

Informationsoffensive

"Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anspruchsberechtigten für diegeänderte Mietzins- und Annuitätenbeihilfe zeitnah per Brief und/oder mit Aushang in den Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich über die Notwendigkeit der neuen Antragsstellung zu informieren." Dieser Antrag der Alternativen Liste Innsbruck wurde angenommen. GR Mesut Onay zur BezirksBlätter-Redaktion: "Der Bürgermeister wird nun ein Schreiben an die (gemeinnützigen) Wohnbaugesellschaften richten, um in den Gebäuden einen entsprechenden Aushang anzubringen. Gleichzeitig wurde die Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien beauftragt, eine Informationsoffensive zu starten und diese möglichst in „Leichter Sprache“ umzusetzen."

Wahlkampfkostenobergrenze

Die Liste Fritz spricht sich bei der kommenden Innsbrucker Gemeinderatswahl am 14. April 2024 für eine Wahlkampfobergrenze aus und zwar mit klar geregelten Sanktionen. GR Tom Mayer "Wir schlagen für die anstehende Gemeinderatswahl in Innsbruck eine Wahlkampfkostenobergrenze mit Sanktionen vor. Wer die vereinbarte Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet, muss den Überschreitungsbeitrag als Strafe an die Stadt Innsbruck zahlen!“ LA Markus Sint sieht in einer Wahlkampfobergrenze mit Sanktionen eine vernünftige Möglichkeit, dass die Kosten für den Wahlkampf in Innsbruck nicht ausufern: „Wir schlagen vor, die Wahlkampfkostenobergrenze auf 2 Euro pro Wahlberechtigten zu begrenzen. Das wären bei rund 100.000 Wahlberechtigten rund 200.000 Euro. Beginnend ab dem Stichtag 16. Jänner 2024 bis zum Wahltag." Die Liste Fritz erneuert ihre Forderung, dass Parteien, die ohnehin Parteienförderung erhalten, zusätzlich keine Zuwendungen in Form von Spenden, Inseraten und Sponsoring annehmen sollen. Ein entsprechender Antrag für eine Wahlkampfkostenobergrenze mit Sanktionen wird im Gemeinderat am 9. November eingebracht.

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