Förderungen der Dolmetscherkosten für Beratungs- und Informationsgespräche

- Künftig können Förderungen für Dolmetschkosten beantragt werden.
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Künftig können für Dolmetschkosten für Beratungs- und Informationsgespräche Förderungen beantragt werden.
TIROL. Um Die Qualität von notwendigen und wichtigen Beratungs- und Informationsgesprächen zu gewährleisten, ist - wenn ausreichende Deutschkenntnisse fehlen - eine Unterstützung durch Dolmetscher und Übersetzer notwendig. Künftig sollen diese finanziell gefördert werden, so Integrationslandesrätin Christine Baur.
Wer kann die Förderungen beantragen?
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen können durch die Dolmetscher besser genutzt werden. Um Förderungen beantragen zu können, müssen die Übersetzungen von qualifizierten DolmetscherInnen bzw. ÜbersetzerInnen erbracht werden. „Vereine und Institutionen ohne Gewinnabsicht können beim Fachbereich Integration Anträge um Förderung der Dolmetschunterstützung beantragen“, informiert LRin Baur.
Für die Antragstellung müssen die Organisation und deren Angebote beschrieben werden. Ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Subvention samt Kostenaufstellung muss beigefügt werden.
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