KOMMENTAR: "Rechtsmittel sind kein Populismus"

KOMMENTAR von Stephan Gstraunthaler
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Die teils heftige Kritik an StR Gerhard Fritz und seinem öffentlichen Konsum von Alkohol vor der Annasäule geht am Thema vorbei. Tatsache ist, dass der Grün-Politiker sicher ist, dass das vom Gemeinderat beschlossene Alkoholverbot verfassungswidrig ist. Um dies nachweisen zu können, muss Fritz eine Strafe in Kauf nehmen, um dann vor dem Obersten Gerichtshof dagegen klagen zu können. Es gibt keinen anderen Weg, die Verfassungsrichter mit der Causa zu beschäftigen. Somit hat sein Konsum eines Glases Wein vor dem Rathaus nichts mit der der Billigung von Alkoholismus zu tun. Der Planungsstadtrat versucht lediglich, die rechtliche Überprüfung einer umstrittenen Verordnung zu erzwingen. Dass er sich strafbar machen muss, um gegen – aus seiner Sicht – Unrecht vorzugehen, liegt an unserem System und kann ihm beim besten Willen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Zum Artikel: Ein Glas Wein mit großer Wirkung

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