Nächste Runde im Kamera-Klamauk!

Kamera | Foto: Foto: Gstraunthaler

Genehmigungsantrag für Videoüberwachung im O-Dorf ist „nicht genehmigungsfähig“. IIG sucht Lösungen.

Die unendliche Geschichte rund um die geplante Videoüberwachung beim O-Dorf-Zentrum droht sich zu einer Blamage für die IIG auszuwachsen. Neuerlich müssen die Anwohner vertröstet werden, denn der eingebrachte Antrag ist nicht genehmigungsfähig.

(gstr). Bereits beim Bau des neuen O-Dorf-Zenrums wurden die dortigen Kameras installiert. In Betrieb sind sie nach wie vor nicht – was sich so schnell nicht ändern wird. Wie das Stadtblatt berichtet hatte, war nach den jüngsten Vandalenakten beim O-Dorf-Zentrum eine heftige Diskussion über die dortige – nicht in Betrieb befindliche – Videoüberwachungsanlage losgebrochen. Während von politischer Seite, allen voran vom nunmehrigen Vizebürgermeister Christoph Kaufmann, die Aktivierung der Anlage gefordert wurde, versprach IIG-Chef Franz Dahnler die rechtlichen Voraussetzungen so schnell wie möglich schaffen zu wollen. Doch während die IIG-Führung davon ausging, die Anlage bereits im Dezember 2009 in Betrieb nehmen zu können, mussten die Juristen beschwichtigen und diesen Termin auf April verschieben. Doch auch dieser Termin wird wohl nicht zu halten sein, denn nach Auskunft der Datenschutzkommission ist der von der IIG eingebrachte Antrag nicht genehmigungsfähig.

„Höchstpersönliche Bereiche“
Das Hauptproblem besteht darin, dass die Anlage in ihrer momentanen Form höchstpersönliche Bereiche der Anwohner des Wohnhauses am O-Dorf-Zentrum verletzen würde. Da einige der Kameras auch den Eingangsbereich des Wohnhauses filmen, wäre für eine Genehmigung die Zustimmung jedes einzelnen Haus­bewohners erforderlich. „Der Eingangsbereich gilt als höchstpersönlicher Bereich. Wenn nur ein Anwohner sagen würde, dass er diesen Bereich nicht gefilmt haben möchte, bekommen wir keine Genehmigung“, informiert IIG-Chef Dahnler über die verzwickte Rechtslage.

Um weitere peinliche Verzögerungen zu vermeiden, sucht die IIG nun nach Lösungen. Zum einen wurde ein Experte zu Rate gezogen, welcher der Immobiliengesellschaft bei der Konzeption einer rechtskonformen Überwachung helfen soll. Zudem hofft die IIG nun ein rechtliches Schlupfloch nutzen zu können. Denn nach § 50. c. des Datenschutzgesetzes unterliegen Echtzeitüberwachungen und Anlagen die nur analog aufzeichnen, keiner Genehmigungspflicht. „Zudem verfolgen wir noch einen unkonventionellen Ansatz. In einigen deutschen Städten wurden an Orten mit häufigen Vandalenakten Fitnessgeräte errichtet. Diesen Ansatz wollen wir nun auch versuchen“, informiert Dahnler in der Hoffnung, dass die mutmaßlich jugendlichen Vandalen künftig ihre überschüssigen Energien „wegtrainieren“.

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