Causa René Benko
Italienischer Richter besteht auf Anklage

Ein Trentiner Untersuchungsrichter hat die zwangsweise Anklageerhebung gegen René Benko verfügt. | Foto: APA-Images / EXPA / Johann Groder
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Bei den in Italien laufenden Ermittlungen gegen Signa-Gründer René Benko wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat ein Trentiner Untersuchungsrichter die zwangsweise Anklageerhebung verfügt. Benko-Anwalt Norbert Wess übt Kritik.

INNSBRUCK. Der Untersuchungsrichter in Trient lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung von vielen Vorwürfen ab. Nur vier kleinere Vorwürfe wurden ausgeklammert. Innerhalb von zehn Tagen muss die Staatsanwaltschaft nun den Anklagesatz erstellen.

"Mafia Vorwurf" hinfällig

Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Trient einen Antrag zur Archivierung eines tragenden Teils der Ermittlungen gestellt. Die Fahnder waren zum Schluss gekommen, dass der ursprüngliche „Mafia“-Vorwurf hinfällig sei. Konkret hatten die Ermittler Benko verdächtigt, „Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Der Unternehmer und Investor habe an der Spitze der kriminellen Vereinigung mithilfe des Bozner Steuerberaters Heinz Peter Hager und eines Unternehmers aus der Stadt Rovereto gehandelt, hieß es vor rund einem Jahr seitens der italienischen Justizbehörden. Mittlerweile glaubt die Staatsanwaltschaft nicht mehr, dass es eine kriminelle Vereinigung gab. Insgesamt wollen sie in der Causa 35 Vorbehalte zu den Akten legen. Vorwürfe zu 21 Einzeldelikten seien aber noch aufrecht, hieß es weiter. Benko sei davon aber nicht betroffen, ihm seien keine Einzeldelikte zur Last gelegt worden.

Die Signa war auch in Südtirol aktiv. | Foto: MeinBezirk
  • Die Signa war auch in Südtirol aktiv.
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Kritik von Benkos Anwalt

„Ein solches Vorgehen ist – wie uns die italienischen Kollegen bestätigen – im höchsten Maße ungewöhnlich“, kommentierte Norbert Wess gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Die Entscheidung habe dasselbe Gericht getroffen, das in der Vergangenheit die Zwangsmaßnahmen bewilligt habe. „Das ergibt gesamthaft kein gutes Bild und wäre so in Österreich auch nicht möglich bzw. der Fall“, betonte der Rechtsanwalt. In weiterer Folge werde aber auch in Italien noch ein anderes (unabhängiges) Gericht die nunmehr einzubringende Anklage zu überprüfen haben.

Hausdurchsuchung in einer Kanzlei in Südtirol im Dezember 2024 im Zusammenhang mit der Causa Benko. | Foto: stol.it
  • Hausdurchsuchung in einer Kanzlei in Südtirol im Dezember 2024 im Zusammenhang mit der Causa Benko.
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