Neuer Kollektivvertrag für den Handel
Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner auf einen neuen KV im Handel - dieser soll Vorbildwirkung für andere Branchen haben.
TIROL. Nach langen Verhandlungen steht nun der neue Kollektivvertrag für den Handel. Gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern konnte ein neuer KV (Kollektivvertrag) ausgearbeitet werden.
Die wichtigsten Neuerungen
- Einheitliche Gehaltstafel
- einheitliches Gehaltsgebiet für den gesamten Handel
- Höhere Einstiegsgehälter durch einen Mindestlohn von 1.600 Euro
- Anerkennung der Karenzzeiten
- Deckelung der Vordienstzeiten auf 7 Jahre
- Rechtssicherheit für Angestellte mit All-In-Verträgen
- Acht Beschäftigungsgruppen mit klaren Beschreibungen zur Abbildung der Organisationsstrukturen von 40.000 Unternehmen
- Abbildung neuer Funktionen im Handel, z.B Onlinehandel
- leichte Erweiterungsmöglichkeit für zukünftig entstehende Funktionen
- Weiterbildung zahlt sich aus – Fachkarrieren werden gefördert
Kollektivvertrag als Vorbild für andere Sparten
Spartenobmann Martin Wetscher geht davon aus, dass durch den neuen Kollektivvertrag die Attraktivität des Handels als Arbeitgeber steigt. Auch weiterhin besteht in diesem Bereich eine hohe Nachfrage nach Teilzeitjobs und flexiblen Arbeitszeitmodellen. Der neue Kollektivvertrag sollte anderen Branchen als Vorbild dienen, so Martin Wetscher. Gleichzeitig sei dieser neue KV das beste Beispiel für eine erfolgreiche Sozialpartnerschaft.
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