SIGNA Holding
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung bleibt bestehen

Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der Signa Holding GmbH mit Sitz in Innsbruck wird fortgeführt. | Foto: BezirksBlätter
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Das Organigramm der „SIGNA-Gruppe“ umfasst insgesamt 46 Seiten im A3-Format. Das Handelsgericht führt das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung weiter. René Benko hat eine Garantieerklärung über drei Millionen Euro zur Sicherung des Fortbetriebes abgegeben. Bisher wurde zur Sicherung des Fortbetriebes bereits mehr als eine Million Euro bezahlt.

INNSBRUCK. Am Handelsgericht Wien fand die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichtstagsatzung statt. Der Sanierungsverwalter stand somit den betroffenen Gläubigern erstmals über die Entwicklung des am 29.11.2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahrens der SIGNA Holding GmbH, mit Firmensitz in der Maria-Theresien-Straße in Innsbruck, Rede und Antwort.

Fortführung

Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch den Sanierungsverwalter bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit wird das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt. „Nach einem intensiven Austausch des Sanierungsverwalters mit den anwesenden Gläubigern hält das Insolvenzgericht an der Eigenverwaltung fest. Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich“, so Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz des Kreditschutzverbandes von 1870.

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Restrukturierungsmaßnahmen 

Bis zur Gläubigerversammlung hat der Sanierungsverwalter bereits erste Restrukturierungsmaßnahmen im Schuldnerunternehmen gesetzt. Neben der Reduktion des Personalstandes wurden auch die für Repräsentationstätigkeiten zuständigen Teilbereiche des Unternehmens insolvenzgerichtlich geschlossen. Die Kosten für den Fortbetrieb der SIGNA Holding GmbH sind vorerst gedeckt. Dies auch mit Unterstützung von René Benko persönlich. So hat dieser eine Garantieerklärung über drei Millionen Euro zur Sicherung des Fortbetriebes abgegeben. Bisher wurde zur Sicherung des Fortbetriebes bereits mehr als eine Million Euro bezahlt.

Gläubigerausschuss

Das Insolvenzgericht hat  einen, auch vom KSV1870 geforderten, Gläubigerausschuss installiert. Als größter Gläubigerschutzverband gehört der KSV1870 diesem Gremium an. „Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt. Diese ist umso mehr erforderlich, da das Sanierungsverfahren weiter in Eigenverwaltung geführt wird“, begrüßt Götze die Entscheidung des Insolvenzgerichts. Am 29.01.2024 findet am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung statt. Gläubigerforderungen können bis zum 15.01.2024 über den KSV1870 angemeldet werden. Die für das Schuldnerunternehmen und für die Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung wurde für den 12.02.2024 anberaumt. Bekanntlich bietet die SIGNA Holding GmbH eine Sanierungsplanquote von 30% zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. „Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt eine Herkulesaufgabe. Allein die Tatsache, dass das vorläufige Organigramm der „SIGNA-Gruppe“ insgesamt 46 Seiten im A3-Format umfasst, spricht Bände“, sagt Karl-Heinz Götze vom KSV1870.

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