Öffis Tirol - Fahren ohne Stop
In Tirol lassen sich Jahrestickets und Einzeltickets miteinander verbinden - ab 1. Juni gibt es diesbezüglich auch Änderungen für das Ticket SeniorIn.
TIROL. Bisher galten Jahrestickets - auch für SeniorInnen - nur für Fahrten innerhalb Tirols. Öffi-Benutzer mussten ihre Reise innerhalb Tirols beginnen und innerhalb Tirols auch beenden. Ab 1. Juni ändert sich dies für das Ticket SeniorIn: Man kann das Verbund-Zeitticket mit Einzeltickets kombinieren und so bequem weiterfahren.
Durchfahren ab 1. Juni
Bisher mussten bei der Fahrt mit dem Jahres-Seniorenticket in Tirol der Beginn der Fahrt und das Ende der Öffi-Fahrt in Tirol liegen. Ab 1. Juni ist es möglich Einzeltickets beispielsweise nach Vorarlberg mit dem VVT Jahresticket für SeniorInnen zu verbinden. Ab 1. Juni muss man den Zug nicht mehr verlassen und ein neues Ticket lösen. In Zusammenarbeit mit VVT (Verkehrsverbund Tirol) und ÖBB ist es nun möglich, dass SeniorInnen Non-Stop weiterreisen.
Mehr Kundenfreundlichkeit
Durch diese Möglichkeit, die Tickets zu verbinden, wird die Mobilität von SeniorInnen weiter erhöht. Gleichzeitig kann so noch besser auf Autos verzichtet werden, so die Mobilitätslandesrätin Ingrid Felipe: "Das kommt SeniorInnen entgegen und es ist gut für die Tiroler Luft.“ Auch andere Öffi-Zeittickets lassen sich mit einander verbinden: SchulPlus Ticket mit anderen Schultickets; ab 1. Juni Tirolticket bzw. Regioticket Tirol mit Vorarlberg maximo oder mit ÖBB-Einzeltickets. Die Bahnfahrkarte für die Passage ab dem letzten Tiroler Halt (etwa St. Anton am Arlberg oder Landeck) bis zum Reiseziel kann vor dem Einsteigen bei ÖBB-Kundenschaltern oder an ÖBB-Ticketautomaten gelöst werden.
Vorteile - Ticket SeniorIn
Mit dem Ticket SeniorIn können streckenunabhängig beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Tirols gemacht werden. Es ist nicht übertragbar und gilt ein Jahr. Im Feber 2017 besitzen 24.000 SeniorInnen das Ticket SeniorIn. Das sind 23 Tickets mehr als im Jahr zuvor. Es kostet ab dem vollendeten 62. Lebensjahr 250 Euro, ab dem vollendeten 75. Lebensjahr 125 Euro.
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