Tiroler Teilhabegesetz soll Im Juli 2018 in Kraft treten
Das Rehabilitationsgesetz aus dem Jahr 1983 wird erneuert und modernisiert. Menschen mit Behinderung sollen in die Gesellschaft inkludiert werden und eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben, erläutert LRin Baur. Ab dem 1. Juli 2018 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
TIROL. Es geht um den Abbau von Barrieren, physisch wie auch psychisch. Das Tiroler Teilhabegesetz wird die Einbindung von Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft erleichtern und die Selbstbestimmung Betroffener fördern, so LH Platter zur Novellierung des veralteten Rehabilitationsgesetz aus dem Jahr 1983.
Neuerungen
Zu den Veränderungen gehört unter anderem eine neue Regelung für ein persönliches Budget, Peerberatung, verbesserte Möglichkeiten der beruflichen Integration sowie der Ausbau der mobilen Unterstützungsleistung, wie LRin Baur erläutert.
Eine sogenannte NutzerInnenvertretung kann zudem die Einbindung bei der Weiterentwicklung, Veränderung oder Anpassung von Leistungen stärken.
Behindertenansprechpartner in der Landesvolksanwaltschaft
Rat und Hilfe können sich Menschen mit Behinderungen bei der neu eingerichteten Servicestelle „Behindertenanwalt beim Landesvolksanwalt“ holen. Die Stelle eines Behindertenansprechpartners in der Landesvolksanwaltschaft ist nun rechtlich festgeschrieben.
Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Mehr gesellschaftliche Teilhabe für Behinderte
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.