Förderungen für bäuerliche Kleinstbetriebe

Für LHStv Josef Geisler ist die neue Betriebssicherungsprämie des Landes für Kleinbauern im extremen Berggebiet ein Beitrag zur Sicherung der Bewirtschaftung. | Foto: Die Fotografen
  • Für LHStv Josef Geisler ist die neue Betriebssicherungsprämie des Landes für Kleinbauern im extremen Berggebiet ein Beitrag zur Sicherung der Bewirtschaftung.
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TIROL. In Tirol beenden immer wieder bäuerliche Klein- und Kleinstbetriebe die Bewirtschaftung ihrer Höfe. „Diesem Trend wollen wir von Landesseite nach Kräften entgegenwirken. Gerade die Klein- und Kleinstbetriebe in extremen Lagen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“, so Agrarreferent LHStv Josef Geisler. Die neue Betriebssicherungsprämie soll einen Anreiz bieten, die Bewirtschaftung weiter zu führen.

Betriebssicherungsprämie

Die Betriebssicherungsprämie wird eine Höhe von 400 bis 600 Euro jährlich betragen. Damit soll der Nachteil für rund 3.900 Bergbetriebe unter 6 Hektar in den Erschwernisgruppen 2 bis 4 ausgeglichen werden. Die Bewirtschaftung solcher Betriebe ist meist nur unter schwierigen Bedingungen möglich. Meist handelt es sich um Nebenerwerbsbauern, die in ihrer Freizeit die Höfe bewirtschaften, sie liegen in Berggebieten und unterliegen erschwerten Produktionsbedingungen. Auch die Kosten für die notwendigen Spezialmaschinen sind höher.

EU-Ausgleichszulagen

Im Rahmen des EU-Förderprogramms zur ländlichen Entwicklung werden die natürlichen Nachteile über eine Ausgleichszulage abgegolten. In Tirol wurde das Gesamtfördermittel zum Ausgleich natürlicher Bewirtschaftungserschwernisse für 2014 bis 2020 erhöht. Diese Erhöhung war notwendig, da in der Berechnung der Ausgleichszulage nur Betriebe mit einer Betriebsgröße von mehr als 17 Hektar berücksichtigt werden. In Tirol jedoch haben mehr als ein Drittel aller Bergbauernbetriebe allerdings weniger als sechs Hektar Fläche.
Diese Benachteiligung soll durch die Landesförderung nun ausgeglichen.

Erschwernisgruppen

Um die Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung eines bäuerlichen Betriebes zu beurteilen, werden verschiedene Kriterien zum Vergleich herangezogen. Diese reichen von der Lage, beispielsweise der Hangneigung, der Aufsplittung des Grundstücks oder der Erreichbarkeit bis hin zu Klima und Bodenbeschaffenheit. Alle Kriterien und Schwierigkeiten werden mit Punkten beurteilt. Insgesamt werden bis zu 540 Erschwernispunkte vergeben. Je nach der Höhe der Punkte werden die Gruppen in vier Erschwernisgruppen eingeteilt. Die derzeit höchst vergebenen Erschwernispunkte liegen bei 450 Punkten. (Quelle: Ministerium für ein Lebenswertes Österreich, 01.10.2015)

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