Wohnbauförderung
Häuslbauer werden mehr gefördert

Das Wohnbauförderungsgesetz 2017 wurde evaluiert und Richtlinien optimiert | Foto: Pixabay/moerschy

Optimierte Richtlinien im Wohnbauförderungsgesetz. Hier ein Überblick, inwiefern Förderungen und Zuschüsse ausgeweitet wurden.

KÄRNTEN. Gestern tagte der Wohnbauförderungsbeirat und er beschloss eine Optimierung der Richtlinien, ein Jahr nachdem das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (WBFG) 2017 in Kraft getreten ist. Diese Evaluierung des Gesetzes sei von Anfang an geplant gewesen, so die zuständige Referentin LH-Stv. Gaby Schaunig.
Die Schwerpunkte sind: "Mehr Förderungen für Familien und für Kinder, Unterstützung für niedrige Einkommen und Stärkung des ländlichen Raumes", so Schaunig.

Die wesentlichen Änderungen

  • Anhebung der Eigenheim-Förderung von 7.000 auf 12.000 Euro (15.000 Euro, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt)
  • Jungfamilien bekommen ab 1. Jänner 2019 12.000 Euro Förderung (statt 10.000 Euro). Für jedes Kind gibt es zusätzlich einen Bonus von 1.000 Euro.
  • Bonus-Betrag für "Bauten im strukturschwachen ländlichen Raum": 7.000 Euro (vorher 5.000 Euro)
  • Zusatzförderung für niedrige Einkommen: 3.000 Euro
  • Für den Bau des ersten Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von 1 % auf 0,7 % gesenkt.
  • Der Grundbuchsauszug muss zukünftig nicht mehr angefordert werden - er wird vom Sachbearbeiter ausgedruckt.
  • Zinssenkungen und die bürokratische Vereinfachung bei Anträgen gelten auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen direkt vom Bauträger. Die preisindexierte Anpassung des höchstzulässigen Kaufpreises bei Eigentumswohnungen wird von 2.500 Euro/m² auf 2.750 Euro/m² Wohnnutzflächen angehoben bzw. auf 3.000 Euro/m², wenn die Wohnungen im klima:aktiv-Standard (mindestens Stufe Silber) errichtet wurden.
  • Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnik-Anlagen: ab 1. Jänner 2019 wird sie von 30 auf 35 Prozent angehoben. 
  • Zuschuss von 3.000 Euro beim Heizungstausch auf erneuerbare Energie.
  • Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen wird verdoppelt - von 3.000 auf 6.000 Euro.
  • Förderung von Solaranlagen: 3.750 Euro (statt vorher 3.150 Euro)
  • Photovoltaik-Anlagen: 2.400 Euro (statt vorher 1.400 Euro)
  • Neue Förderung: 2.000 Euro für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers
  • Entschärfung der strengen Mindestvoraussetzungen bei umfassender energetischer Sanierung: Eine umfassende energetische Sanierung wird nun auch mit einem fossilen Heizsystem wie einer Ölheizung gefördert. Bedingung: Der Kessel darf nicht älter als 15 Jahre sein bzw. bei Elektroheizungen, wenn der CO2-Wert unter 30 kg/m² liegt.
  • Förderbare Kosten zur barrierefreien äußeren Erschließung und Barrierereduzierung im Ein- und Zweifamilienhaus: 12.000 statt 8.000 Euro
  • Förderung für die barrierefreie Erschließung des Stiegenhauses im mehrgeschossigen Wohnbau: 10.000 Euro für Bauvereinigungen, 6.000 Euro für Mieter (bei Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung bzw. Nachweis von Pflegestufe 3)
  • Die maximal zulässige Wohnnutzfläche bei Zu-, Um- und Einbau von Wohnungen in Bestandsobjekten wird erweitert: von 130 bzw. 150 m² auf 200 m².

Wohnbauprogramm beschlossen

Auch das Wohnbauprogramm 2020 bis 2022 wurde beschlossen. Bis September wurden bereits 2.465 Anträge an den Wohnbauförderungsbeirat übermittelt - von Gemeinden und gemeinnützigen Bauträgern. Bis 2022 entstehen also ca. 2.400 neue Wohnungen in Kärnten.

"FPÖ-Teilerfolg"

FPÖ-Chef Gernot Darmann sieht in den Anpassungen einen FPÖ-Teilerfolg nach der stetigen Kritik der FPÖ an der Wohnbauförderung. "Weitere Änderungen sind aber dringend notwendig", so Darmann. 
Er rechnet einen Rückgang bei den Anträgen vor: 2011 hätten noch 720 Kärntner Häuslbauer eine Förderung erhalten, 2017 nur noch 50. Als Grund dafür ortet er "verfehlte Förderpolitik im Wohnbau". 

Weitere Anpassungen gefordert

Die Wohnbauförderung sei aber weiterhin ein "Bürokratiemonster", so Darmann, der fordert: "Wir fordern eine weitere Erhöhung des Häuslbauerbonus von zumindest 15.000 bis 20.000 Euro und einen Familienbonus für alle Familien. Die Altersgrenze von 36 Jahren muss jedenfalls dringend wegfallen. Außerdem muss der Bonusbeitrag pro Kind auf 5.000 Euro erhöht werden und insbesondere die Einkommensgrenzen gerade für Familien mit Kindern angehoben werden."

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