Schutzzone Kelchsau
Die Kelchsau soll eine Schutzzone erhalten - mit UMFRAGE

Der Bereich "Oberdorf - Kelchsau" soll als Schutzzone im Sinne des Ortsbildschutzgesetzes ausgewiesen werden. | Foto: Kogler
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Soll es im Kelchsauer Oberdorf eine Schutzzone geben?

Die Ausweisung einer Schutzzone im Sinne des Ortsbildschutzgesetzes im Bereich Oberdorf – Kelchsau ist ein vieldiskutiertes Thema.

HOPFGARTEN, KELCHSAU. In der jüngsten GR-Sitzung in Hopfgarten stand mit der Ausweisung  einer Schutzzone im Sinne des Ortsbildschutzgesetzes im Bereich Oberdorf – Kelchsau ein vieldiskutiertes Thema auf der Tagesordnung. Letztlich stimmte der Gemeinderat mehrheitlich (knapp 9:8) für die Auflage der Verordnung, die vier Wochen lang aufliegt.

Die Errichtung einer Schutzzone im Sinne der Erhaltung und des Schutzes des Ortsbildes ist in  Hopfgarten kein neues Thema. In der Gemeinde besteht eine solche Zone seit über 30 Jahren
für den historisch schützenswerten Marktkern der Gemeinde.

"Freilich ist die Verordnung für die betroffenen Eigentümern bei anstehenden Bauprojekten eine Herausforderung. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem SOG-Beirat hat sich aber bisher noch fast jedes Projekt umsetzen lassen",

erklärt Bgm. Paul Sieberer.

Einigkeit bei Eigentümern, Bevölkerung und Mandataren besteht darüber, das Oberdorf, den historischen, charakteristischen Kern der Kelchsau, in seiner Form zu erhalten. Überlegungen und Planungen dazu ziehen sich bereits seit einigen Jahren. Der Gemeinderat war schon 2019 mit der Auflage der Verordnung befasst. Damals gab es ein noch eindeutigeres "Ja" zur Erlassung einer Schutzzone als heute. Es gab damals viele Gespräche mit Betroffenen und auch eine Infoveranstaltung. Das Verfahren wurde damals aus zwei Gründen nicht weiter betrieben (Formalfehler, Gesetzesänderung). Im Herbst 2022 wurde der Prozess wieder angestoßen.

Wiederum wurde im Vorfeld umfassend informiert und versucht, die Vorteile der Verordnung nach dem SOG 2021 aufzuzeigen. Auch Landeskonservator Walter Hauser versuchte zu vermitteln, warum der Schutz des Ortsbildes und erhaltenswerter Ensembles für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist.

Infos, Gespräche

Am 13. März gab es erneut eine Infoveranstaltung in der Kelchsau für die Grundstückseigentümer, der Einzelgespräche vorausgingen.

"Allen Bemühungen zum Trotz konnten nicht alle betroffenen Grundstückseigentümer (und Gemeinderäte, Anm. d. Red.) von der Notwendigkeit einer Schutzzone überzeugt werden. Manche Bedenken bleiben bestehen, obwohl es hinsichtlich der Mehrkosten von Bauvorhaben, die aufgrund der Schutzzone im Bereich der Planung entstehen könnten, klare Bekenntnisse der Gemeinde bezüglich einer
finanziellen Unterstützung gab und gibt. Ebenso werden Bauvorhaben in einer Schutzzone nicht verunmöglicht,  sondern stehen die Gemeinde und der SOG-Beirat (unentgeltliche Beratung, Anm.) mit Rat und (finanzieller) Tat bereit. Das Beispiel HopfgartenMarkt zeigt vor, dass man in einer Schutzzone die schützenswerte Bausubstanz durch klare Trennung auch sehr gut mit 'neuer Bausubstanz' verbinden kann",

so Bgm. Sieberer.

Nach der Abstimmung im Gemeinderat geht es nun bei der praktischen Umsetzung

"nicht um eine Gängelung der Grundstückseigentümer, sondern um eine effektive Hilfestellung bei der Erhaltung des Kelchsauer Oberdorfes. Nun gilt es, gemeinsam dieses Ziel über Generationen hinweg zu erreichen; die Marktgemeinde wird abei allen Betroffenen mit allen
verfügbaren Mitteln zur Seite stehen",

so der Ortschef.
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