Fall Leon - Untersuchungshaft
Fall Leon: Untersuchungshaft erneut verlängert
Untersuchungshaft für Vater des ertrunkenen Buben um zwei Monate verlängert.
ST. JOHANN. Das Landesgericht Innsbruck hat am 31. Juli über den Vater des 6jährigen Buben, der Ende August letzten Jahres in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat die am 2. 3. 2023 verhängte Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr neuerlich verlängert.
In zwei Monaten wird vom Gericht wieder zu prüfen sein, ob die Gründe für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen.
In der Zwischenzeit werden die Ermittlungen fortgesetzt.
Rechtsanwalt stellt klar
"Die U-Haft ist nicht deshalb verlängert worden, weil mein Mandant schuldig ist, sondern da nach Ansicht des Gerichts zu befürchten sei, dass er in Zukunft eine Straftat gegen fremde Personen begehen könnte. Der einzige Zweck der Untersuchungshaft ist es, diesem Haftgrund entgegenzuwirken. Mein Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück",
teilt dazu Rechtsanwalt Hubert Stanglechner mit.
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