Grundverkehr Tirol
Freizeitwohnsitzverbot in Vorbehaltsgemeinden

Spekulation mit Grund und Boden soll eingedämmt werden. | Foto: Kogler
  • Spekulation mit Grund und Boden soll eingedämmt werden.
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Novellierung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996
TIROL, BEZIRK KITZBÜHEL. Die Landesregierung stellte die WEichen für eine Novellierung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes, um eine sparsame und zweckmäßige Nutzung von Grund und Boden und damit das leistbare Wohnen in Tirol weiter zu forcieren. Neben der Eindämmung von Baulandhortung und sonstigem spekulativen Grunderwerb liegt der Fokus auch darauf, neue, unzulässige Freizeitwohnsitze zu verhindern. Neu sind zudem eine Förderung der aktiven Landwirtschaft sowie Regelungen für den Grunderwerb in Gemeinden unter Berücksichtigung des Ausmaßes an sozialem Wohnbau.

„Steigender Druck auf den Wohnungsmarkt, zunehmende Bodenknappheit, illegale Freizeitwohnsitze, der zunehmende Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Verbauung oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind nur einige Gründe für die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung“,

fasst LH Günther Platter zusammen.

Verschärfung der Freizeitwohnsitzregelungen

In Zukunft hat die Landesregierung die Möglichkeit, Gemeinden mit besonders hohem Druck auf den Wohnungsmarkt zu sogenannten „Vorbehaltsgemeinden“ zu erklären. Ausschlaggebend sind neben der Anzahl der bestehenden Freizeitwohnsitze auch der Bedarf an sozialem Wohnbau.

„Natürlich erfolgt diese Festlegung unter Rücksichtnahme auf die örtliche Raumordnung der betroffenen Gemeinden. In einer solchen Vorbehaltsgemeinde dürfen schließlich jedoch keine neu erworbenen Grundstücke mehr als Freizeitwohnsitze erworben werden. Sollte dennoch eine gesetzwidrige Nutzung als Freizeitwohnsitz festgestellt werden, stehen der Grundverkehrsbehörde Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Zwangsversteigerung des Objektes zur Verfügung“,

betont der für Grundverkehr zuständige LH-Stv. Josef Geisler.

Es werden auch die Kontrollmöglichkeiten der Behörden verschärft: Zukünftig wird es möglich sein, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß, Daten bei Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Postdienstleistern und dergleichen anzufordern.

„Gerade anhand dieser Daten kann sehr gut nachvollzogen werden, ob ein Objekt tatsächlich dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt wird. Wir schöpfen hier alle im Rechtsrahmen bestehenden Möglichkeiten aus“,

so Geisler.

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