Freizeitwohnsitze
Kitzbühel überprüft Freizeitwohnsitze
Die Stadt Kitzbühel nimmt die Problematik der Freizeitwohnsitze ernst. Überprüfung in der Stadt erfolgt durch eigens angestellte Juristin. In den vergangenen sechs Monaten knapp 200 Kontrollen.
KITZBÜHEL. Auf die Problematik mit den illegalen Freizeitwohnsitzen hat die Stadt Kitzbühel bereits reagiert und für Kontrollen eine eigene Juristin eingestellt. Zudem wurde in Zusammenarbeit mit BH Michael Berger und weiteren Gemeinden ein eigener Leitfaden ausgearbeitet, der aufzeigt, wie bei einem Verdacht von illegaler Wohnraumnutzung vorzugehen ist.
Anzeigen wegen des Verdachts illegaler Freizeitwohnsitznutzung langen zumeist anonym im Stadtamt ein.
„Rund 60 Anzeigen wurden von uns in den vergangenen Monaten bearbeitet“,
erklärt dazu Bgm. Klaus Winkler. Bei etwa einem Drittel konnten die Ermittlungen relativ rasch eingestellt werden, da entweder ein Freizeitwohnsitzbescheid vorlag, oder die Wohnungen rechtmäßig genützt werden. Bei den restlichen Fällen sind langfristige Verfahren und Rechtsmittel vorprogrammiert.
„Wichtig ist mir aber“, so Winkler,
„dass es nicht um eine Kriminalisierung und Bespitzelung in Form eines Polizei- und Überwachungsstaates geht, sondern um eine gesetzeskonforme Nutzung unseres Lebensraumes für Einheimische.“
200 Kontrollen
Von Mitte November 2020 bis Mai 2021 wurden vom Stadtamt rund 200 Kontrollen durchgeführt. Im Zuge der Überprüfungen sind vermehrt Verdachtsfälle in Wohnsiedlungen aufgetaucht. „Es geht dabei genau um solche Wohnungen, die sich einheimische Familien leisten könnten“, erklärt Winkler, „deshalb kontrollieren wir da ganz genau, ob die Nutzung gesetzeskonform ist.“
„Es kann nicht sein, dass im Rahmen der Wohnbauförderung mit Steuergeldern Wohnungen errichtet werden, die dann in weiterer Folge als illegale Freizeitwohnsitze oder unerlaubte Nebenwohnsitze genützt werden“, meint der Stadtchef und fordert, „dass die Wohnbauförderung geändert werden muss. Ziel muss es sein, dass in wohnbaugeförderten Objekten nur Menschen wohnen, die den Kriterien der Wohnbauförderung entsprechen. Offensichtlich ist es bisher gängige Praxis, dass Wohnungen sofort nach Rückzahlung der Wohnbauförderung am freien Markt gehandelt werden."
Kontrolle illegaler Freizeitwohnsitze hier
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