Fall Leon - Untersuchungshaft
Leons Vater bleibt weiter in Untersuchungshaft

Der kleine Leon kam in der Kitzbüheler Ache zu Tode. | Foto: ZOOM-Tirol
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Das Oberlandesgericht Innsbruck teilte am Montag mit, dass der Vater des toten Leon in U-Haft bleibt.

ST. JOHANN. Am Montag teilte das OLG mit, dass der tatverdächtige Vater (38) des toten Leon (6) weiter in Untersuchungshaft bleiben muss (wir berichteten mehrfach über den Kriminalfall, Anm.). Die U-Haft wurde um zwei Monate verlängert.
Eine Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die U-Haft seines Mandanten wurde als nicht stichhaltig abgewiesen. Der Mann bleibt laut OLG weiter des Mordes und der Vortäuschung einer Straftat dringend tatverdächtig. Nach wie vor bestehe zudem Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr. Weitere Ermittlungen laufen.
Vater und Rechtsanwalt bestreiten nach wie vor vehement die Tat und weisen diesbezügliche Vorwürfe von sich. Kritik wird auch an der aktuellen OLG-Entscheidung geübt.

Der Mann war Ende Februar festgenommen worden, als bei den Ermittlern Zweifel an dessen Version zum Tod des Buben aufkamen.
Untersuchungshaft über Vater verhängt
Beschwerde gegen U-Haft hier

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