Tod des 6-jährigen Buben in der Kitzbüheler Ache
Vater unter Mordverdacht, Untersuchungshaft

Lange wurde auch mittels Hinweiszetteln nach Zeugen gesucht. | Foto: ZOOM-Tirol
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Der Tod des 6-jährigen Buben, der in St. Johann ertrunken ist, ist vielen noch in schrecklicher Erinnerung. Jetzt wurde der Vater (38) des Jungen festgenommen (am 27. 2.).  Die Staatsanwaltschaft geht nun von einem dringenden Tatverdacht (Mord und Vortäuschung einer Straftat) aus. Der 38-Jährige hat daraufhin den Verdacht vehement in Abrede gestellt und bleibt bei seiner bisherigen Darstellung. Die Untersuchungshaft wurde verhängt. Gericht rügt Rechtsanwalt.

ST. JOHANN. Im Ermittlungsverfahren nach dem Tod des sechsjährigen Buben, der am 28. 8. 2022 in der Kitzbüheler Ache in St. Johann ertrunken ist, wurde am Montag in der Früh über Anordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck der 38-jährige Vater festgenommen.

Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes (LKA) besteht der Verdacht, dass der angebliche Raubüberfall nicht stattgefunden hat und der Vater selbst für den Tod des Buben verantwortlich ist. Der Festgenommene wurde vom LKA in Anwesenheit seiner Verteidiger dazu befragt. Er hat den Verdacht  vehement in Abrede gestellt und bleibt bei seiner bisherigen Darstellung.

Lebloses Kind (6) aus Kitzbüheler Ache geborgen

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse von einem dringenden Verdacht des Mordes und der Vortäuschung einer Straftat aus.
Bei den Ermittlungen hätten sich aber zunehmend Ungereimtheiten über die Version des Vaters zum Tathergang ergeben. Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass dieser Überfall nicht stattgefunden habe. Deshalb sei schließlich der Vater selbst als Verdächtiger ins Visier der Ermittler geraten.
Der Anwalt des Vaters wies die Anschuldigungen als absurd und die Indizien als nicht stichhaltig zurück.

Untersuchungshaft

Das Landesgericht Innsbruck hat in der Folge am Donnerstag (2. 3.) dIe Untersuchungshaft über den 38-Jährigen verhängt (Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr). In 14 Tagen ist vom Gericht zu prüfen, ob die Gründe für die U-Haft weiterhin vorliegen.

"Die Ermittlungen werden in der Zwischenzeit fortgesetzt und dabei wird weiterhin auch alles berücksichtigt, was den Mann entlasten und den Verdacht anders darstellen könnte",

so Staatsanwalt Hansjörg Mayr.
Für den Verteidiger des Tatverdächtigen ist die Entscheidung laut "TT" "absurd und lebensfremd".


Gericht reagiert

In Reaktion auf die Äußerungen des Rechtsanwalts stellt das Landesgericht fest:

"Es ist legitim, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren. Solche Kritik hat aber sachlich zu bleiben. Gericht und Staatsanwaltschaft  zu unterstellen, Entscheidungen seien 'geradezu absurd", entfernt sich von sachlicher Kritik und ist indiskutabel. Die Justiz trifft Entscheidungen ausschließlich aufgrund objektiver und sachlicher Überlegungen. Diese Entscheidungen werden entsprechend begründet. Betroffene haben die Möglichkeit, sich dagegen mit einem Rechtsmittel zur Wehr zu setzen. Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nur dann zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig, vom Gericht zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft vernommen worden ist und ein Haftgrund vorliegt. Sie darf selbst bei Vorliegen eines Haftgrunds nicht angeordnet
werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache oder zu der zu erwartenden Strafe außer
Verhältnis steht oder ihr Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel erreicht werden kann. An diesen Maßstäben hat sich die Entscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnisse orientiert. Hier der Justiz zu unterstellen, sie würde absurde Entscheidungen treffen, ist entschieden zurückzuweisen."

Der Leichnam des Sechsjährigen wurde aus der Kitzbüheler Ache geborgen. | Foto: ZOOM-Tirol
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