St. Johann, Rechnungshofprüfung
Positiv-Urteil des Rechnungshofs für St. Johann

- Rechnungshofbericht im Gemeinderat behandelt.
- Foto: Kogler
- hochgeladen von Klaus Kogler
Landesrechnungshof prüfte „Kommunales Bauamt – Raumordnung, Bauverfahren, Infrastruktur“ und kam zu positivem Resümee.
ST. JOHANN. Neben drei weiteren Gemeinden wurde auch die Marktgemeinde St. Johann 2023 vom Landesrechnungshof (LRH) zum Thema „Kommunales Bauamt – Raumordnung, Bauverfahren, Infrastruktur“ geprüft. Insgesamt wird darin der Gemeinde bzw. den beteiligten Abteilungen und Mitarbeitern ein äußerst positives Zeugnis ausgesprochen. Im Gemeinderat wurde der 110-seitige Bericht behandelt und präsentiert. Schon zuvor wurde seitens der Gemeinde eine Stellungnahme zum Prüfergebnis an den Rechnungshof übermittelt, wobei die wenigen Kritikpunkte erläutert wurden. Im April fand die Schlussbesprechung in Innsbruck statt.
„Grundsätzlich sind wir sehr erfreut über das hervorragende Prüfungsergebnis“, fasste Bgm. Stefan Seiwald zusammen.
„Dieses nicht alltägliche Ergebnis würdigt die Leistung und das Engagement der beteiligten MitarbeiterInnen in der Gemeinde“,
gratulierte und dankte der Ortschef allen Beteiligten in den Abteilungen.
Einige Details
Positiv bewertet der Rechnungshof die Pläne für ein interkommunales Gewerbegebiet Unterbürg.
Ein vom LRH hervorgehobener hoher Personaleinsatz sei angesichts der Größe der Gemeinde erklärbar, ebenso Sonderverträge für Techniker und Sachverständige. Dass die Fortschreibung des Raumordnungskonzepts ein langwieriger Prozess sei, wurde zur Kenntnis genommen. Gelobt wurde das gute E-Government, die Digitalisierungsmaßnahmen und die sehr positive Energiebuchhaltung. Auch der Strategieprozess der Gemeinde wird als innovativ bewertet.
Der Kritik an fehlenden Feuerbeschauen wurde mit dem Mangel an Sachverständigen entgegnet. Man bilde nun eine eigene Fachkraft dafür aus.
Zur Sprache kamen auch das Gebäudemanagement und die Installierung von PV-Anlagen bei gemeindeeigenen Objekte.
Freizeitwohnsitzkontrollen
Die seit 2021 tätige Erhebungsgemeinschaft Freizeitwohnsitze wurde positiv bewertet. Attestiert wurden die hohen Kosten in Relation zu „relativ wenig Output“ (nur geringe Einnahmen, etwa aus Strafgeldern, Anm.) und die schwierigen Kontrollen und Erhebungen.
„Das Problem liegt hier bei Bundesgesetzen, beim Abgabengeheimnis und dem dadurch fehlenden Zusammenspiel mit den Finanzbehörden. Wir können vorhandenes Wissen nicht verwerten, das macht das so schwierig und zur Sisyphusarbeit“,
so Bgm. Seiwald dazu, und weiter: „Die Nutzung von deklarierten Haupt- als Freizeitwohnsitzen ist klarer Gesetzesbruch, wir müssen aber teure Gerichtsverfahren anstrengen, für die Gemeinde ist das nicht wirtschaftlich. Spürbarer Nutzen ist die mittlerweile greifende Abschreckung“, so Seiwald.
Die legale Freizeitwohnsitzquote liegt in St. Johann übrigens mit 5,1 % erheblich unter der erlaubten 8-Prozent-Marke.
Thematisiert wurden auch die hohen Baulandreserven, verbunden mit dem Ratschlag, diese zu reduzieren.
„Das beruht auf Widmungs-Altlasten, die wir mitschleppen. Seit 2011 wenden wir die Vertragsraumordnung an, da ist die Situation bei den Baulandwidmungen wesentlich besser bzw. restriktiver geworden“,
so Seiwald.
Der LRH-Bericht wurde vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen.
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