Verordnung erlassen
Risikowolf in Fieberbrunn zum Abschuss freigegeben

- Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschuss eines Risikowolfs sind gegeben.
- Foto: Pixabay (Symbolbild)
- hochgeladen von Laura Sternagel
Um Mitternacht tritt am Mittwoch die Abschussverordnung für einen Wolf in Fieberbrunn in Kraft.
FIEBERBUNN. Der Fund eines Hirschkuh-Kadavers sorgte am Sonntag (18. 2.) in Fieberbrunn für Aufregung – wir berichteten.
Ob es sich tatsächlich um einen Wolfriss handelt, kann nur eine DNA-Analyse klären. Da das Rissbild jedoch auf einen Wolf schließen lässt und zudem im Gemeindegebiet zwei Mal ein Wolf im Siedlungsgebiet gesichtet und fotografiert wurde, erließ die Landesregierung am Mittwoch (21. 2.) eine Abschussverordnung. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert. Die Abschussverordnung trat mit Mitternacht in Kraft und gilt für acht Wochen.
Nachweise auch in Söll und Kirchdorf
Bereits im Jänner wurde in Söll und in Kirchdorf ein Wolf aus der italienischen Population nachgewiesen. Ob es dasselbe Tier ist, wie jenes in Fieberbrunn, ist nicht bekannt.
Sichtungen melden
Die Bevölkerung wird gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Landeshomepage zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.
Mehr zum Thema:


Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.