Freizeitwohnsitzabgabe
Und die illegalen Freizeitwohnsitze?

5.645 Freizeitwohnsitze sind in den Gemeinden im Bezirk Kitzbühel gemeldet. | Foto: Kogler
  • 5.645 Freizeitwohnsitze sind in den Gemeinden im Bezirk Kitzbühel gemeldet.
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Zustimmung und Kritik an geplanter Freizeitwohnsitzabgabe; Kärntner Modell wird favorisiert.

TIROL/BEZIRK KITZBÜHEL (niko). LR Johannes Tratter hat wie berichtet den Gesetzesentwurf für eine Abgabe auf Freizeitwohnsitze vorgelegt. Innerhalb eines gewissen Rahmens können die Gemeinden - abhängig von der Nutzfläche des Objekts – zukünftig einen jährlich zu zahlenden Beitrag festlegen. Die Einnahmen aus der Abgabe (geplant ab Jänner 2020) sollen zu 100 % den jeweiligen Gemeinden zu Gute kommen.

Für VP-Bezirksobmann Peter Seiwald ist die Einführung einer Freizeitwohnsitzabgabe auch eine Frage der Gerechtigkeit. „Die Gemeinden müssen nicht nur für Hauptwohnsitze, sondern auch für Freizeitwohnsitze die gesamte Infrastruktur wie Wasserversorgung, Kanal und Straßen zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zu Hauptwohnsitzen werden die Freizeitwohnsitze aber nicht in die Berechnung der Abgabenertragsanteile miteinbezogen, sprich für Freizeitwohnsitze erhalten die Gemeinden keinen entsprechenden Teil vom Steuerkuchen des Bundes. Mit der neuen Freizeitwohnsitzabgabe kann diese Finanzierungslücke zumindest zum Teil ausgeglichen werden“, erklärt Seiwald.

Mit 5.645 gibt es im Bezirk Kitzbühel mehr Freizeitwohnsitze als in jeder anderen Region Tirols. „Bei einer durchschnittlichen Abgabenhöhe von 500 € pro Einheit (Abgaben zw. 100 und 2.200 € je nach Fläche) würde das beispielsweise für die Kirchberg ein Einnahmenplus von jährlich 436.000 € bringen."

Kritische Stimmen

Kritik bzw. Änderungsvorschläge am Gesetzesentwurf kommt u. a. vom Gemeindeverband, von Bürgermeistern, von NEOS, FPÖ und Liste Fritz. Dabei geht es vor allem auch um die versteckten bzw. "illegalen" Freizeitwohnsitze. Niemand werde seinen illegalen Wohnsitz melden und die Abgabe zahlen, so der Tenor.
Präferiert wird zumeist das "Kärntner Modell", das seit 2006 gut funktioniere (generelle Abgabe mit Ausnahmen, Anm.).
Die NEOS fordern zudem, dass der Abgabenwert nach dem Verkehrswert einer Immobilie berechnet werden soll (höhere Einnahmen, Anm.). Für die FPÖ müssten im Vorfeld die rechtlichen Grundlagen des "antiquierten Meldewesens" überarbeitet werden. Eine Doppelbesteuerung von Freizeitwohnsitzen (TVB und Gemeinde) müsse vermieden werden. Die Liste Fritz sieht das Kärntner Modell als "vernünftiger, treffsicherer und umsetzbar"; auch eine Doppelbesteuerung wird abgelehnt. Eine Abgabe nur an die Gemeinde sei nachvollziehbarer.

Bezirk Kitzbühel - gemeldete Freizeitwohnsitze

Aurach
205
Brixen
293
Fieberbrunn
95
Going
80
Hochfilzen
40
Hopfgarten
325
Itter
49
Jochberg
231
Kirchberg
873
Kirchdorf
179
Kitzbühel
1276
Kössen
306
Oberndorf
174
Reith
304
St. Jakob
45
St. Johann
305
St.Ulrich
97
Schwendt
66
Waidring
82
Westendorf
620
SUMME
5.645

Nutzfläche/Abgabenhöhe

bis 30 m²
100 - 240 €
31 - 60 m²
200 - 480 €
61 - 90 m²
290 - 700 €
91 - 150 m²
420 - 1.000 €
151 - 200 m²
590 - 1.400 €
201 - 250 m²
760 - 1.800 €
über 250 m²
920 - 2.200 €

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